Frage an Heinz Paula von Katarina D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Paula,
es mehren sich die Berichte über die Asylpolitik der Länder. Gerade Bayern steht mal wieder als Negativbeispiel vorn. So berichtet unter anderem das Magazin NEON in seiner Ausgabe September 2010 von den unmenschlichen Bedingungen die Asylanten hier erfahren. Die zentrale Unterbringung dient weder der Integration, noch ermöglicht sie ein normales Leben. Insbesondere die Residenzpflicht ist eine diskrimnierende und menschunwürdige Regelung. Bedeutet die Hervorhebung der Menschenwürde im Grundgesetz nichts mehr oder gilt diese nur noch für Deutsche? In was für einem Land leben wir eigentlich, wenn wir Hilfe Suchende, wie Verbrecher einsperren und ihnen das Leben möglichst schwer gestalten, damit sie vielleicht resignieren und wieder das Land verlassen? Ist das menschlich, sozial, christlich oder irgendeinem der Gebote derer wir uns rühmen entsprechend?
Was möchten Sie persönlich und Ihre Partei für eine Verbesserung der Asylbewerber in Deutschland unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen, Katarina Drywa
Weiterer Bericht: Spiegel Online, Schulspiegel vom 16.08.2010 "Sterben hätten wir auch im Irak gekonnt"
Sehr geehrte Frau Dyraw,
ich stimme weitestgehend mit Ihren Positionen überein - und nicht nur ich, sondern auch die SPD allgemein. Der Bundesparteivorstand der SPD hat am 21. Juni 2010 einen klaren Beschluss zur Asylpolitik gefasst, der insbesondere auch die von Ihnen angesprochene Residenzpflicht umfasst. Ich erlaube mir, einen Teil des Entschlusses hier zu zitieren:
Die SPD fordert die grundsätzliche Abschaffung der heutigen Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und -bewerber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer.
Stattdessen sollen Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Geduldete verpflichtet sein, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde, einem bestimmten Landkreis oder einem bestimmten Bundesland zu nehmen. […] Bisher ist es Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verwehrt, den ihnen zugewiesenen Landkreis oder die ihnen zugewiesene Stadt ohne behördliche Ausnahmeerlaubnis zu verlassen (§§ 56 Abs. 1 und 85 Nr. 2 Asylverfahrensgesetz). Diese Regelung führt zu einer starken Einschränkung der Freizügigkeit der Betroffenen und oft zu deren weitgehender sozialer Isolation. Freunde und Verwandte können nicht besucht und kulturelle Angebote in anderen Landkreisen und Städten nicht genutzt werden.
Diese Einschränkungen sind auch deshalb stark belastend, weil das obligatorische Ausnahmeverfahren kompliziert und häufig mit Gebühren verbunden ist und zudem meist restriktiv gehandhabt wird. Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass der Verstoß gegen die räumliche Beschränkung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Diese Situation ist für die Betroffenen kaum erträglich.
Hier finden Sie die Beschlussfassung des Bundesvorstandes noch einmal ausführlich: http://www.spd.de/de/aktuell/pressemitteilungen/2010/06/-Beschluss-des-SPD-Parteivorstandes-zu-Asylpolitik.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Heinz Paula