Heinz-Jürgen Deckers
FDP
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Frage von Stefan B. •

Frage an Heinz-Jürgen Deckers von Stefan B. bezüglich Recht

Hallo, ich habe gerade im Radio von dieser Webseite gehört und würde mich freuen wenn Sie meine E-Mail Anfrage hier beantworten könnten, möglicherweise ist das Thema noch für andere Mitbürger von Interesse. Hier nochmals meine Mail:

Guten Tag Herr Deckers,

ich bin Rheinstettener Bürger und hatte während der aktuellen Legislaturperiode zusammen mit einigen Freunden eine Petition an den Landtag gerichtet.
Enttäuscht mussten wir feststellen, dass unser Schreiben von lediglich einem Abgeordneten gelesen und beantwortet wurde. Und das, obwohl unser Anliegen vom Landtag nur durch ein konkretes Meinungsbild der Volksvertreter (oder einer repräsentativen Teilmenge wie z.B. *allen* Mitgliedern des Petitionsauschusses) richtig hätte beantwortet werden können.

Ich wäre sehr an Ihrer Meinung zu unserer damaligen Petition interessiert. Das Anliegen befasst sich mit dem Tanzverbot an Feiertagen, Sie können sowohl die Petition wie auch die Antwort online einsehen:

http://realteck.in-berlin.de/petition_tanzverbot.pdf
http://www3.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/3000/13_3138_d.pdf#page

Viele Grüße,
Stefan Bach

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bach,

Das Tanzverbot an bestimmten Tagen ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen; ihr Antrag geht daher richtig verstanden dahin, diese Bestimmungen zu ändern. Dafür ist der Petitionsausschuss nicht das zutreffende Gremium. Es war daher meines Erachtens richtig, dass ein Abgeordneter, der die Aufgabe des "Berichterstatters" für den Petitionsausschuss wahrnimmt, Ihnen geantwortet hat. Um mit Ihrem Anliegen weiter zu kommen, bedarf es einer Änderung von gesetzlichen Bestimmungen. Dafür müssen Sie Abgeordnete gewinnen, die Ihr Anliegen ins Parlament einbringen. In der Sache kann ich Ihr Anliegen unterstützen. Auch ich bin der Auffassung, dass ein "staatlich angeordnetes Gedenken", wie es sich im Tanzverbot niederschlägt, im bisherigen Umfang nicht mehr zeitgemäß ist. Die entsprechenden Bestimmungen werden auch sehr häufig ignoriert oder umgangen. Richtiger fände ich, eine solche Regelung auf einen Tag zu beschränken, und dies dann auch Ernst zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Jürgen Deckers