Antwort 29.08.2009 von Heike Werner Die Linke
(...) Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung muss bei der Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken berücksichtigt und Informationstechnik barrierefrei gestaltet werden. (...)

(...) Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung muss bei der Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken berücksichtigt und Informationstechnik barrierefrei gestaltet werden. (...)