(...) Die Kommission will daher sicherstellen, dass im neuen Abkommen vorgesehen ist, dass Staaten für ihre normale nicht-diskriminierende Ausübung der Gesetzgebung grundsätzlich nicht entschädigungspflichtig gemacht werden können. In diesem Sinne gilt es, die weiteren Verhandlungen zum TTIP parlamentarisch zu begleiten – unabhängig ob es letztlich über die Gerichtsbarkeit oder über die entsprechende Gestaltung der Schiedsverfahren geregelt wird. Die bisherigen Entscheidungen des Europäischen Parlaments haben da die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Parlaments und auch der Bundesregierung offen gehalten. (...)
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