Heike Kugler
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heike Kugler zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Friedel_Alt U. •

Frage an Heike Kugler von Friedel_Alt U. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Antwort von
DIE LINKE

Ich bin seit 1990 als Lehrerin tätig. Ich bin weder in Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens und erhalte keinerlei Nebeneinkünfte. Stattdessen engagiere ich mich in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Kreis Birkenfeld) im Kreisvorstand seit über drei Jahren.
Ich glaube nicht, dass sich die Vollzeitanstellung eines Lehrers mit einem Bundestagsabgeordnetenmandat zeitlich vereinbaren lässt. Ich denke, dass sich hier jeder Abgeordnete grundsätzlich entscheiden muss, welche Arbeit hier sorgfältig ausgeführt werden soll. Beides kann zusammen nicht ausreichend bewältigt werden, somit gibt es hier nur eine Perspektive, nämlich die Entscheidung für das Abgeordnetenmandat. Kontakte zur Schule würde ich sehr wohl weiter pflegen, da mir die Bildungspolitik sehr am Herzen liegt.

Zu ihrer vierten Frage: Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Die Verhaltensregeln beinhalten die Anzeigenpflicht der Abgeordnetennebeneinkünfte und beugen somit Korruption vor, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Im Dezember 2003 haben über 100 Staaten eine UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet, Deutschland hat sich hier auch beteiligt. Eine Ratifizierung ist meines Wissens in Deutschland bis heute an den Einsprüchen von CDU/CSU und FDP gescheitert. Dabei wäre eine Reform der Regeln gegen Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) dringend erforderlich.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen in der gewünschten Ausführlichkeit beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Kugler