Antwort ausstehend von Heike Franzen CDU
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CDU-Fraktion Schleswig-Holstein
(...) Da Sie nach meinen Informationen als Bundestagskandidat im Wahljahr 2002 angetreten sind, bin ich davon ausgegangen, dass Ihnen die oben genannten rechtlichen Vorschriften laut Bundes- und Landeswahlgesetz/ordnungen bekannt sind. Ich habe sie Ihnen jedoch gerne nochmal zusammengestellt. (...)