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Antwort von Heike Baehrens
SPD
• 16.12.2013

(...) Es ist bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: "Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken." Ich hätte mir durchaus eine deutlichere Formulierung gewünscht, die klar macht, dass wir uns für eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäische Ebene einsetzen. Zunächst ist es aber notwendig, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abzuwarten, der derzeit die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit den europäischen Grundwerten überprüft. (...)

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