Frage von Eckhard H. • 23.04.2012

Antwort von Hauke Göttsch CDU • 25.04.2012
(...) Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass nach meinem Kenntnisstand im Niederungsbereich nicht mehr geschossen wird. Für den Betrieb der Anlage eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Aufgrund einer damaligen Anzeige bei Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Kiel im Jahr 2002 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt wurde. (...)