Portrait von Hauke Göttsch
Antwort von Hauke Göttsch
CDU
• 25.04.2012

(...) Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass nach meinem Kenntnisstand im Niederungsbereich nicht mehr geschossen wird. Für den Betrieb der Anlage eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Aufgrund einer damaligen Anzeige bei Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Kiel im Jahr 2002 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt wurde. (...)

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hauke Göttsch
Hauke Göttsch
CDU
E-Mail-Adresse