(...) Eine Länder-Arbeitsgruppe, die trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festlegen soll, wird eingerichtet. Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen auch in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen. (...)
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