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Hartmut Koschyk
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Frage von Helmut S. •

Frage an Hartmut Koschyk von Helmut S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Koschyk,

in der von Ihnen herausgegebenen Dokumentation "Gesundheitsreform ist besser als ihr Ruf" vom 02.02.2007 der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag ist auf Seite 17 zu lesen:

"Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten:
(...)
Bereits 2003 war es überaus schwierig, mit der SPD eine Umfinanzierung von Zahnersatz und Krankengeld über den bis heute gültigen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,9 Prozent zu vereinbaren, der allein von den Versicherten aufzubringen ist."

Aus gegebenem Anlass bitte ich Sie um eine Erläuterung, wie die Umfinanzierung von Krankengeld und Zahnersatz praktisch erfolgte. In dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) und dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz ist es nicht zu entnehmen. Auch dort nur der mehrfache Hinweis auf Umfinanzierung zu finden.

Bitte nennen Sie mir die Stellen in den Gesetzen, wo die Umfinanzierung dargestellt wurde.

Es sollte doch möglich sein, diese Umfinanzierung nicht nur nebulös in den Raum zu stellen, sondern hierzu Klartext zu reden.

Ich bitte um Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schang

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schang,

gerne informiere ich sie im Folgenden über die Umfinanzierung von Zahnersatz und Krankengeld.

Die Umfinanzierung wurde im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) und der 0,9-prozentigen Beitragssatzänderung diskutiert, jedoch nie umgesetzt. Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), das auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen wurde, ist zum 1.Januar 2004 in Kraft getreten. Die Ausgliederung von Zahnersatz und die Finanzierung über eine Pauschale wurde für Mitte 2005 als 2. Schritt geplant, war jedoch mit der damaligen rot-grünen Regierung nicht mehr umzusetzten. Aus diesem Grund wurde die von Ihnen genannte Umfinanzierung auch nie vollzogen.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr Hartmut Koschyk