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Hartmut Koschyk
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Hartmut Koschyk von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koschyk,

es interessiert mich unter anderem die Frage, ob Sie mit Ihren Einlassungen vom 1.11.10 (1) den Eindruck erwecken wollten, Sie hätten mir jemals seit 2008 erschöpfend auf meine Fragen zum Thema OSA/WISE/ABLE/Scientology geantwortet.

Was soll ich, was sollen die anderen Leser davon halten, daß Sie zuletzt gleich über drei Fragen einfach hinweggingen?

Diese Fragen lauteten:

Sehen Sie - ganz persönlich - das in dem Hamburger Dokument ausführlich beschriebene Office of Special Affairs (OSA), also den Scientology- Geheimdienst, an als Geheimdienst einer FREMDEN MACHT i.S. z.B. des § 99 StGB oder als Dienst einer VERTRAUTEN Macht?

Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Arbeitsmethoden des OSA zu denen von CIA oder Stasi?

Entspricht es auch Ihrer Auffassung, daß die Organisation OSA/ABLE/WISE/Scientology eine "rechte" Sekte ist, wie Ihr Kollege Ströbele hier (2) äußerte?
Ich bitte Sie, diese Fragen noch zu beantworten.

Sie gingen hinsichtlich der Scientology- Problematik nur auf die verfassungsfeindlichen ZIELE ein. Sehen Sie denn die OSA- METHODEN (z.B. der systematischen Desinformation) als mit unserem GG (z.B. Art. 1) vereinbar an?

Hinsichtlich der von Ihnen erwähnten "aktiv kämpferischen Grundhaltung" erlaube ich mir noch den Hinweis, daß die Org., die in ein paar EU- Ländern warum auch immer als anerkannte "Kirche"(!) fiskalische Vorteile genießt, 2006 Europa den Krieg erklärte, wie man vermittels gängiger "Suchmaschinen" leicht herausfinden kann.

Ist eine Kriegserklärung nicht aggressivstes Agieren, dem man auch politisch entschlossen und vernehmbar entgegentreten müßte, z.B. als Partei mit Abgeordneten auch im EU- Parlament?

Gibt es seitens irgend einer Partei eine Erwiderung, von der ich lediglich nichts weiß?

Mit freundlichem Gruß
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/hartmut_koschyk-575-37728--f269149.html#q269149

Portrait von Hartmut Koschyk
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für ihre nochmalige Nachfrage zum Thema Scientology. Gerne nehme ich diese zum Anlass noch einmal detailliert auf die von Ihnen vorgetragenen Punkte einzugehen. Meine grundsätzliche Einstellung gegenüber Scientology hatte ich Ihnen bereits mit meiner Antwort vom 1. November 2010 dargestellt.

Das im Dokument des Hamburger Verfassungsschutz beschriebene Office of Special Affairs (OSA) ist weder ein Geheimdienst einer fremden noch einer vertrauten Macht nach § 99 StGB. Die von Ihnen gewählte Differenzierung stellt sich in dieser Form nicht, da im Sinne des § 99 StGB Geheimdienst nur eine ständige Einrichtung im staatlichen Bereich sein kann. Das OSA erfüllt diese Voraussetzung jedoch nicht.

Einen Vergleich der vom Hamburger Verfassungsschutz dargestellten Methoden des OSA mit der Arbeitsweise des CIA oder Stasi halte ich für schwierig. Sowohl „Stasi“ als auch CIA waren bzw. sind staatliche Einrichtungen, deren Schwerpunkt die nachrichtendienstliche Tätigkeit war bzw. ist. Bereits ein Vergleich beider Geheimdienste ist äußerst schwierig und komplex, da das Ministerium für Staatssicherheit sowohl innenpolitisch, vor allem als Unterdrückungs- und Überwachungsinstrument der SED gegenüber der DDR-Bevölkerung aktiv war, als auch außenpolitisch nachrichtendienstliche Tätigkeiten, vor allem in der Bundesrepublik Deutschland, unterhalten hat. Seine Tätigkeit sollte so ausschließlich dem Machterhalt dienen. In beiden Wirkungskreisen wurden Mittel der Überwachung, Einschüchterung, des Terrors und die so genannte Zersetzung gegen Oppositionelle und Regimekritiker („feindlich-negative Personen“) eingesetzt.

Die CIA hingegen ist ein Nachrichtendienst, der ausschließlich im Ausland tätig werden darf. Im Gegensatz zu einem klassischen Nachrichtendienst, dessen Aufgabe die reine Gewinnung von geheimen Informationen ist, gehören zu den Aufgaben der CIA jedoch nicht nur Spionage, Beschaffung und Analyse von Informationen über ausländische Regierungen, Vereinigungen und Personen, sondern auch die Durchführung von Geheimoperationen im Ausland. Auch wenn nach den Erkenntnissen des Hamburger Verfassungsschutzes das OSA teilweise „geheimdienstähnliche“ Methoden angewendet hat, halte ich einen Vergleich, aufgrund der völlig unterschiedlichen Zielsetzungen der jeweiligen Einrichtungen für wenig aussagekräftig.

Vergleichbare Strukturen und Methoden des OSA finden sich allerdings auch in vielen Bereichen der Organisierten Kriminalität und verstoßen daher in Deutschland nicht nur gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, sondern sind auch mit empfindlichen, strafrechtlichen Sanktionen belegt. Solange Scientology verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist es daher für mich auch unerheblich, ob es sich hierbei um eine rechte oder linke Gruppierung handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk