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Hartmut Koschyk
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Frage von Christine P. •

Frage an Hartmut Koschyk von Christine P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koschyk,

auf der Homepage der Bundesrepublik Deutschland aufzurufen unter :
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html
wird von der Bundesrepublik Deutschland behauptet:

"Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden."

Sehr geehrter Herr Koschyk, wann hat das Volk dies in freier Entscheidung beschlossen? Und seit wann ist die gesamtdeutsche Verfassung rechtskräftig?

Im Artikel GG 146 steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendwann und irgendwo hier in Deutschland ein Volksentscheid "Verfassung" durchgeführt wurde. Habe ich etwas verpasst?

Mit freundlichen Grüßen
Christine Pappert-Liebram

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Pappert-Liebram,

Art. 23 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautete seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu seiner Aufhebung durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 wie folgt:

"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des bundesdeutschen Grundgesetzes nach Artikel 23 war folglich ein möglicher Weg zur staatlichen Einheit Deutschlands.

Eine zweite Möglichkeit wurde durch den von Ihnen genannten Artikel 146 des Grundgesetzes eröffnet: die Ausarbeitung einer neuen, gemeinsamen Verfassung. Die Entscheidung für den Beitritt und gegen die staatliche Neukonstituierung fiel im Grunde genommen schon mit den ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990. Die Mehrheit der DDR-Bürgerinnen und -Bürger wählte die Parteien, die den Beitritt nach Artikel 23 favorisierten. Entsprechend beschloss die Volkskammer am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Koschyk MdB