Portrait von Harald Koch
Harald Koch
Einzelbewerbung
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Harald Koch zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ralf G. •

Frage an Harald Koch von Ralf G. bezüglich Finanzen

Werter Herr Koch,

warum wird jetzt, wo alle Möglichkeiten suchen um den Finanzhaushalt von Deutschland zu stabilisieren - sogar das BVerfG urteilte unlängst dazu ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,699952,00.html ), nicht mal ansatzweise darüber nachgedacht, an der Bürokratie zu sparen, wenn jemand mit einer "geringen Menge" gefasst wird?

Worauf ich genau hinaus möchte: Bei dem Fund einer "geringen Menge" wird das Verfahren, wenn keine weiteren schwerwiegenden Gründe vorliegen, i.d.R. eingestellt. Da allerdings nur der Konsum (von egal was) legal ist, muss ein Staatsanwalt und die Polizei den "Besitz" bearbeiten.

Aber dennoch werden laut "Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland" (S. Mostardt, S. Flöter, A. Neumann, J. Wasem, T. Pfeiffer-Gerschel, siehe http://j.mp/a1MgUm - bezahlt vom Bundesministerium für Gesundheit) ganze 3,7 bis 4,5 Millarden Euro (davon alleine 1,2 Mrd. Euro für Polizeikräfte) für die Repression ausgegeben?

Hinsichtlich der Internationalen Verträge (siehe Frage von Herrn Steldinger vom 25.5.2010 bei der Drogenbeauftragten Dyckmans bei http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544--f257807.html#q257807 ) sollte auch so eine "Regelung" möglich sein um die Gerichte und Behörden entlasten?

mfg,
Ralf Grunhack

Portrait von Harald Koch
Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Grunhack,

auch wenn Sie das nicht explizit ausrücken, nehme ich an, sie beziehen sich auf den Umgang mit Cannabisprodukten/Marihuana. Ein Problem besteht in der Festlegung „geringer Mengen“: Die Regelung ist den Ländern überlassen, und es bestehen teilweise extreme Unterschiede. Während z.B. in Berlin bei einer Menge bis 15 Gramm der Staatsanwalt keine Klage erhebt - wobei der Besitz dennoch weiterhin strafbar ist -, reichen in anderen Bundesländern schon viel geringere Mengen aus, damit ein Verfahren wegen des Anfangsverdachtes auf Drogenbesitz eingeleitet wird. Man darf auch definitiv nicht davon ausgehen, dass der Konsum legal ist. Eine Rechtsauffassung betont nämlich, dass selbst der Konsum strafbar ist, weil man für diesen den Besitz der Droge erlangen muss.

Sie haben vollkommen recht, dass viel Geld für Repression und weniger für Prävention und Aufklärung ausgegeben wird. Für einen Sinneswandel in dieser Angelegenheit tritt DIE LINKE ein. Zugleich muss man auch betonen, dass gesellschaftlich akzeptierte Drogen wie Alkohol und Tabak wesentlich mehr Drogentote produzieren als alle anderen Drogen zusammen. Deswegen machen wir uns dafür stark, dass es einen aufgeklärten Umgang mit sämtlichen Drogen, insbesondere den so genannten Volksdrogen gibt. Die Handelsstrukturen von „harten Drogen“ müssen allerdings gezielter aufgedeckt und nachverfolgt werden.

DIE LINKE tritt für eine Legalisierung „weicher Drogen“ ein (auch wenn ich persönlich diesbezüglich etwas skeptisch bin). Dies hätte den Vorteil, dass der Staat Preis, Qualität, Warenverkehr und Zugang vorschreiben könnte. Ferner wären zusätzliche Steuereinnahmen möglich, was erst recht in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise zu begrüßen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Koch