(...) Ich bin mit diesem Urteil sehr unzufrieden, weil es ein erhebliches Missbrauchspotential eröffnet: Ein Angehöriger eines Drittstaates mit rechtswidrigem Aufenthalt oder ohne realistische Möglichkeit, selbst ein Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat zu erwerben, kann durch die Heirat mit einem Unionsbürger, der sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, ein Aufenthaltsrecht erwerben. Damit können Personen zur Eingehung von Schein- / Zweckehen motiviert werden, um so die rechtlichen Voraussetzungen von Asyl und Einwanderung zu umgehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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