(...) Ich habe dies auf der genannten Veranstaltung aufgegriffen und sinngemäß erklärt, dass die Zugangserschwernis zu kinderschänderischen web-contents mithilfe von access-blocking für mich keine Einschränkung bürgerlicher Freiheiten bedeutet, sondern als angemessenes kriminalpräventives Handeln rechtsstaatlicher Sicherheitsbehörden zu verstehen ist. (...)
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