
(...) ein generelles Recht auf Kontrolle jedweden hoheitlichen Handelns, wie Sie es zu verstehen scheinen, gibt es nicht. Die effektivste Kontrollmöglichkeit des Bürgers ist der Rechtsweg (Widerspruch, Klage), der jedoch grundsätzlich nur beschritten werden kann, sofern der Bürger unmittelbar in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt wurde bzw. wird. (...)