
(...) Dies heißt jedoch noch nicht, dass der Gesetzgeber sich eines absichtlichen Angriffs auf die Verfassung schuldig gemacht hätte. Bevor ein Bundesgesetz auf den Weg gebracht wird, prüfen die beiden Verfassungsressorts der Bundesregierung, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz, dieses auf seine Verfassungsmäßigkeit. Juristische Zweifelsfragen werden sich aber nicht immer ausräumen lassen. (...)