(...) Schließlich war zu keinem Zeitpunkt angedacht, die Freiheit des Abgeordneten, einen abweichenden Standpunkt einzunehmen und diesen zu begründen, zu beschneiden. Es ging lediglich um die Redezeiten im Plenum des Bundestags. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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