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Hans-Peter Uhl
CSU
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Frage von Martin N. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Martin N. bezüglich Recht

Die Debatte über die Sperrung von Webseiten mit pädophilem Material ist heiß und emotional (beiderseits).
Das ist sehr schade, denn eine solche Diskussionsatmosphäre schafft keine rational wertvollen Ergebnisse.

Meine Frage bezieht sich darauf, ob es in Ihren Augen nicht sinnvoll wäre, eine (unabhängige!) Studie in Auftrag zu geben, um im Vorfeld zu überprüfen, ob die Verfolgung der Verbreiter des pädophilen Materials denn überhaupt ausreichend ausgeprägt ist.

Ohne eine solche Studie fehlen beiden Seiten die stützenden Argumente in Form von Fakten. Aussagen wie "[...] Schwerpunkt meiner Arbeit" (Ziercke, Herbsttagung 2007) sind nicht prüfbar und dementsprechend nicht standhaft.

Ich persönlich fürchte nämlich, dass dort ein Defizit vorliegt - und diese Vermutung lässt sich leicht prüfen. Eine öffentliche Liste der abgeschalteten Domainnamen (somit Wahrung des Datenschutzes im Hinblick auf die handelnden Personen) mit Provider für mögliche Recherchen und Datum der Abschaltung [evtl. auch der Feststellung durch das BKA].

Denn leider Gottes zeigt meine persönliche Erfahrung, dass man auf Seiten stößt, die nachweislich (prüfbar anhand des Domainalters z.B.) über einen sehr langen Zeitraum aktiv sind und bei denen (persönliche Erfahrung) ein Anruf beim Provider (die zum nicht vernachlässigbar geringen Teil in Deutschland residieren) genügt, um die Seite binnen Stunden aus dem Netz zu tilgen.

Wie stehen sie einer objektiven Studie gegenüber, um
a) zu prüfen, ob das BKA anders strukturiert/ausgestattet sein muss, um die Verbreiter wirksam zu verfolgen und die Inhalte an ihrer Quelle einzudämmen.
b) sicherzustellen, dass die Filterung nicht zu einem Rückgang der Aktivitäten in dieser Richtung führt (was ja denkbar wäre), weil Kapazitäten auf die Filterlisten verwendet werden und Feststellungen eventuell nur noch zur Eintragung in die Filterliste führen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Naumann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Naumann,

herzlichen Dank für Ihre Information. Sie bestätigen somit, dass es im Internet frei verfügbare Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gibt. Viele Kritiker der aktuell vereinbarten Internet-Sperren haben genau dies bestritten und sagten, die Weitergabe erfolge nur per MMS, geschlossene Tauschbörsen etc.

Es wird auf jeden Fall eine Überprüfung geben, ob die nun vereinbarten und demnächst auch gesetzlich verankerten Maßnahmen zum account-blocking produktiv gewesen sein werden oder aber eher kontraproduktiv. Ob es dazu eigens einer teuren externen Studie bedarf, erscheint mir fraglich. Ich möchte diese Anregung einstweilen aber gerne aufnehmen.

Im Übrigen kann ich nur die Worte von Frau Ministerin von der Leyen unterstützen, die deutlich gemacht hat, dass das Sperren der Seiten nur EIN Baustein im Kampf gegen Kinderpornographie sein kann. "Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt" Vgl.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=121760.html

Über regelmäßige Fahndungserfolge finden Sie hier einen Überblick:
http://www.jugendschutz.net/extras/suche.php?q=kinderpornografie&all&news

Ich möchte den Hinweis nicht unterlassen, dass die Suche nach
Kinderpornographie und die Beweissicherung ausschließlich Sache der
Polizei ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl