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Hans-Peter Uhl
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Frage von Pit H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Pit H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

meine Frage betrifft das Thema Demokratie: Bei jeder Bundestagswahl gebe ich meine Stimme für vier Jahre ab. Ich habe keinen Einfluss darauf, was tatsächlich damit geschieht. Das kann ich nicht länger verantworten.

Mir fehlt die bundesweite Volksabstimmung - das Recht, zwischen den Wahlen in einzelnen Sachfragen direkt zu entscheiden. 87 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind für das Recht auf Volksabstimmung, aber der Bundestag lehnt es regelmäßig ab.

Ich wähle nur noch Kandidaten oder Parteien, die sich für die Einführung einer bundesweiten Volksabstimmung einsetzen. Sollte dies keine/r tun, werde ich nicht mehr wählen und stattdessen meine Wahlbenachrichtigung an den „Omnibus für Direkte Demokratie“ schicken, der unsere Stimmen sammelt und öffentlich macht.

Wie stehen Sie zum Recht auf Volksabstimmung und wie die CSU?

Im voraus vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichem Gruß

Pit Hansing

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hansing,

Vielen Dank für ihre Frage zum Thema Bürgerrechte.

Ich habe emotional großes Verständnis für Ihre Forderung nach einer größeren Beteiligung der Bürger mit Hilfe von Volksabstimmungen. Jedoch ist zu bedenken, dass eine Praxis der Volksabstimmung zu wichtigen Themen die Frage aufwirft, welche Themen als wichtig gelten und einer Volksabstimmung unterworfen werden sollen. Eine solche Vorentscheidung wäre wohl nur willkürlich zu fällen…

Ferner handelt es sich bei der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu beispielsweise Frankreich, welches eine semi-präsidentielle Demokratie ist, oder der Schweiz, die eine Konkordanzdemokratie ist, um eine repräsentative, parlamentarische Demokratie.
Die Väter des Grundgesetzes haben dies zur Grundlage der ersten stabilen und erfolgreichen Demokratie in Deutschland gemacht und wir als CDU/CSU wollen weiterhin in diesem Sinne verfahren.

Wir sind der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt haben. Hier sind sie auch noch ausbaufähig.

Sie eignen sich jedoch nicht für die komplexeren Verhältnisse auf der Bundesebene.

Denn plebiszitäre Formen demokratischer Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nicht unbedingt einen Zugewinn an Demokratie dar. Schließlich gibt es beim Plebiszit nur simple Ja-Nein Alternativen.
Demgegenüber bietet das parlamentarische Verfahren in viel größeren Maß die Möglichkeit zu Verfahrensrationalität, Interessenausgleich und zum vernünftigen Kompromiss.
Auch ist zu bedenken, dass der Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung vorsieht, was bei nationalen Plebisziten fehlen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB