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Hans-Peter Uhl
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Frage von Elif T. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Elif T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ihre Antwort vom 15.10.2008

Sehr geehrter Herr Uhl,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mir sehr wohl darüber im Klaren, dass meine Äußerungen für Sie unsachlich klingen.
Das ist auch tatsächlich so und es hat auch einen Grund.
Denn jedes Mal, wenn ich mich an eine Stelle wende und so sachlich und höflich die Situation schildere und um genaue Informationen bitte, desto magerer fallen die Antworten aus.

Es wird immer von Integration gesprochen. Ja.
Ich persönlich BIN integriert. Genau das habe ich auch mit meinem Mann vor! Aber es ist nunmal sehr schwierig und das wissen Sie auch. Ich brauche Ihnen keine Erläuterungen über die Goethe-Insitute oder deren Prüfungen zu geben.

Die Grenze von 60 Punkten verstehe ich allerdings auch nicht. (Vielleicht haben Sie da eine Antwort für mich bereit)

Seit wann hat man in deutschen Prüfungsordnungen mit 60% ein "ausreichend" erreicht? Lag der nicht mal bei 50% ??
Mein Mann hätte die Prüfung dann nämlich schon zweimal bestanden... Warum werden diese Bemühungen nicht anerkannt? Warum kann mein Mann die Deutsche Sprache nicht hier, im Ursprungsland lernen, wo ich ihm helfen und unterstützen kann??
Fragen über Fragen... (worüber die Bundesregierung nicht nachgedacht hat, wie ich finde)
Es tut mir leid, nicht mit Ihnen einer Meinung zu sein, aber dafür ist ja die altbekannte Meinungsfreiheit gedacht.

Das Warten macht einen ziemlich zynisch und aggressiv.
Vor allem auch die finanziellen Probleme, die durch Goethe-Besuche und Prüfungen etc. verursacht werden, wie Sie natürlich auch wissen.

Ach ja und die Quoten, die Sie nennen. Woher stammen diese Zahlen? Der Rückgang der erteilten Visa in der Türkei liegt ca. bei 67,5%. (Quelle: Kleine Anfrage, DIE LINKE 16/8175 vom 18.02.2008)

Außerdem äußern Sie sich auch nicht zu der Tatsache, dass ich als Deutsche (EU-Bürgerin) schlechter gestellt werde, als andere EU-Bürger.

Dennoch...Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Elif T.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Topcu,

dass Sie persönlich gut integriert sind, glaube ich gern und das freut mich auch. Ihr Mann kann, wenn er in Deutschland ist, mit Ihrer Hilfe beim weiteren Spracherwerb etc. guten Erfolg haben.

Woher ich meine Zahlen habe? Vom Auswärtigen Amt; hier können Sie die Visa-Zahlen zum Ehegattennachzug, die Türkei betreffend, herunterladen: http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_Ehegattennachzug-Visa.pdf Angesichts dieser Zahlen kann ich nicht davon ausgehen, dass der Deutschtest A1 im Allgemeinen zu schwer ist. Die meisten haben offenbar keine Probleme damit.

Warum nicht Deutsch in Deutschland lernen? Das würde mich auch interessieren. Tatsache ist, dass ein großer Teil derer, die in den letzten Jahrzehnten nach Deutschland zugewandert sind, die guten Möglichkeiten, hier Deutsch zu lernen, leider NICHT genutzt hat. Im Gegenteil: Die Sprachkompetenz unter (v.a. türkischen) Zuwanderern und deren Kindern ist tendenziell gesunken – mit gravierenden Folgen fürs Bildungssystem; weitere Folgen: hohe (Jugend-) Arbeitslosigkeit, Parallelgesellschaften, Fanatismus, Gewalt etc. Die Politik musste daher die Notbremse ziehen und Zuwanderern die Pflicht auferlegen, schon vor der Einreise nach Deutschland etwas Deutsch zu lernen.

Dass die Gebühren eine Belastung sind, ist mir bewusst. Aber beide Seiten – die Gesellschaft in Deutschland und die Zuwanderer – müssen eben etwas (Geld und Mühe) für die Integration investieren. Die Steuerzahler in Deutschland zahlen viel für Integration – allein für die Integrationskurse 250 Millionen Euro im Jahr. Ich finde es normal, wenn von den Zuwanderern auch eigene Anstrengungen und eine finanzielle Eigenbeteiligung verlangt werden.

Als Deutsche schlechter gestellt als andere EU-Bürger? Zu diesem Thema hatte ich Ihnen schon in meiner letzten Antwort einen Link geschickt. In der Tat: Leider hat die jüngste EuGH-Rechtsprechung vom Juli 2007 im Fall Metock (Familiennachzug eines Kameruners, dessen Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, zu einer in Irland eingebürgerten Kamerunerin) ein Problem geschaffen. Die ausufernde Rechtsprechung ist eine Einladung zur Umgehung der berechtigten nationalen Familiennachzugsvorschriften (auch des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse).
Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Freizügigkeitsrichtlinie so schnell wie möglich geändert wird, damit die Möglichkeiten der Umgehung beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl