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Hans-Peter Uhl
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Frage von Elif T. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Elif T. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Uhl,

wie viele hier im Forum geht es mir um den Ehegattennachzug bzw. den Nachweis über einfache Deutschkenntnisse.
Ich habe im April 2008 meinen Mann im Ausland geheiratet, den ich schon seit 7 Jahren kenne und liebe!

Ich will wissen, warum ich als Deutsche in meinem Land schlechter gestellt werde, als (EU-)Bürger anderer Mitgliedsstaaten?
Der Europäische Gerichtshof hat doch im Urteil (v. Juli 2008) klargestellt, dass die Freizügigkeit der EU-Büger innerhalb des Hoheitsgebietes nicht beschränkt werden kann/darf! Dies gilt AUCH für deren Ehegatten, welche auch sog. Drittstaatler sein können!!

Wann wird sich die Bundesrepublik endlich besinnen und dieses menschenverachtende Gesetz bzw. diesen lächerlichen(!) Halbsatz im Gesetz streichen???!!!

Meine Wut können Sie warscheinlich nicht nachvollziehen, aber Sie hatten ja auch die Gelegenheit eine Familie zu gründen. Zumindest OHNE Probleme durch die Bundesrepublik.

Was tut dieses Gesetz diesen Menschen an? Haben Sie sich das schon mal gefragt? Ich brauche die Unterstützung meines Mannes. Ich verkrafte es seelisch und nervlich nicht mehr. Viele junge Menschen leiden!! Und die Regierung verteidigt immer noch, dass dieses Gesetz zum Schutz vor Zwangsehen und Scheinehen notwendig sei!!!
Darüber lache ich nur... Dieses Gesetz erhöht eher bei vielen die Scheidungsrate! Aber ich hoffe, dass die betroffenen weiterkämpfen.

Ich möchte nur Gerechtigkeit und die Möglichkeit in meinem Land ein Leben zu führen... Warum ist es so schwer das zu glauben??

Hochachtungsvoll

Elif T.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Topcu,

meine Position zum Thema Ehegattennachzug habe ich hier – neben einigen
Sachinformationen – ausführlich dargestellt:
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_0808-Uhl-Ehegattennachzug.pdf

Das geltende Aufenthaltsgesetz enthält weder menschenverachtende noch lächerliche Bestimmungen. Ihre Unterstellung ist zutiefst unsachlich und entschieden zurückzuweisen.

Insgesamt wird durch die Pflicht zum Sprachnachweis der Ehegattennachzug nach Deutschland nicht auf unzumutbare Weise erschwert. Das geht auch aus den Zahlen hervor: Im ersten Halbjahr 2008 wurden in der Türkei 4483 Einreisevisa zum Zweck des Ehegattennachzugs vergeben. Das sind fast so viele wie im ersten Halbjahr 2007 (4897), als es die Nachweispflicht von einfachen Deutschkenntnissen noch nicht gab.

Doch die Einführung von verpflichtenden Deutschkenntnissen vor dem Familiennachzug ist ein wichtiger Beitrag zur Integration. Es gibt kein vernünftiges Argument dagegen, dass ausländische Ehegatten des Deutschen mächtig sein sollten, bevor (!) sie in unser Land kommen. Der Erwerb wenigstens von Grundkenntnissen der deutschen Sprache ist auch in ihrem eigenen Interesse. Der Besuch von Kursen der Goetheinstitute ist eine gute Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland.

Von den Zuziehenden wird nicht mehr als der unterste erreichbare Sprachkenntnisstand verlangt (A1). Es geht lediglich darum, sich mit einem aktiven Wortschatz von etwa 600 Wörtern in elementaren Alltagssituationen verständigen zu können. Diese Lernleistung sollte für einen erwachsenen Menschen zumutbar und grundsätzlich in jeder Lebenssituation zu bewältigen sein.

Wenn ein Ehepartner diese einfachen Deutschkenntnisse dennoch nicht erwerben kann oder will, ist die Aussicht auf eine gelingende Integration in Deutschland so gering einzustufen, dass sein Zuzug dem öffentlichen Interesse widerspricht.

Um es klar zu sagen: Der Rückgang der Sprachkenntnisse bei Zuwanderern leistet der Entstehung von Parallelgesellschaften und der Belastung der Sozialsysteme Vorschub. Dies widerspricht dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit. Darum mussten wir endlich etwas tun, um diesem Problem entgegenzutreten.

Zum Thema „Metock-Urteil“ habe ich mich hier schon deutlich geäußert:
http://abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550--f145472.html#frage145472

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl