Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kurt F. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Kurt F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Uhl,

gestatten Sie bitte, dass ich einmalig nachhake. Sie antworten mir auf meinen Einwand, dass die einmal eingerichtete Technik zur Zensur des Internets irgendwann auch gegen andere Inhalte als Kinderpornographie eingesetzt werden wird:

"Eine "einmal eingerichtete Technik zur Zensur zunehmend auch für andere Inhalte" beliebig zu verwenden, ist ausgeschlossen."

Und danach wiedersprechen Sie sich sofort selbst:

"Dies geht nur, wenn das betreffende Gesetz entsprechend geändert wird."

Danke. Also ist es gerade NICHT ausgeschlossen weil jedes Gesetz jederzeit geändert werden kann. Und es wird daher mit Sicherheit genauso kommen, wie es bis jetzt immer in der Politik war: Der Zweck heiligt die Mittel. Da Sie sich auch für ein Verbot von Killerspielen einsetzen [1], möchte ich gerne eine Zusatzfrage stellen. Können Sie sich vorstellen, auch Internetseiten blockieren zu lassen, auf denen sogenannte Killerspiele angeboten werden?

[1]
http://www.stern.de/politik/deutschland/:Jugendgewalt-CSU-Killerspiele/636847.html

mfg K. Felgendreher

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Felgendreher,

ich widerspreche mir nicht. Ich bin lediglich dem Gerücht entgegengetreten, als könnten staatliche Behörden ohne Rechtsgrundlage, die auf einwandfrei demokratischen Weg zustande gekommen ist, beliebig und ausufernd tätig werden.

Ich finde es unglücklich, wenn "Killerspiele" und Kinderpornographie in einem Atemzug erwähnt werden. Beide Themen haben völlig unterschiedlichen Gehalt und gehören nicht auf dieselbe Stufe. Kinderpornographie ist ein Verbrechen, während Computerspiele grundsätzlich unproblematisch sind. Diese Spiele können meinetwegen auch gewalthaltig sein. Wichtig ist nur, dass Herstellung und kommerzielle Verbreitung solcher Spiele in angemessener Weise dem Jugendschutz verpflichtet sind. Wenn dies nicht der Fall ist, bedarf es funktionsfähiger staatlicher Sanktionen - wie ich finde in bestimmten Fällen auch mit strafrechtlichen Mitteln.

Ich habe Zweifel, dass die bestehenden Regeln und Institutionen in dieser Hinsicht genau genug formuliert und angeordnet sind; hier gibt es Verbesserungsmöglichkeiten - nicht mehr und nicht weniger. Eine Sperrung bestimmter Internetangebote kann ich mir dazu nicht vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl