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Hans-Peter Uhl
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Frage von Fabian W. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Fabian W. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

mit großem Interesse habe ich Berichte über ihre Aussagen zum Thema "Killerspiele" verfolgt. Ich möchte sagen, daß ich angehender Diplombiologe (Nachwuchsnaturwissenschaftler) bin und mich für einen rationalen und gebildeten Menschen halte. Trotzdem verspüre ich gelegentlich das Bedürfnis, sogenannte Killerspiele zu konsumieren. Nun befürchte ich, durch diese Diskussion zu Unrecht als ein negativer Teil der Gesellschaft abgestempelt zu werden. Sicherlich stimme ich ihnen zu, daß Minderjährige und Jugendliche vor derartigen Spielen geschützt werden und diese nicht konsumieren sollten. Doch traue ich mir als 26 jähriger Bürger durchaus selbst zu, zu entscheiden, was und in welchen Mengen ich es konsumiere. Aus den selben Gründen müsste man auch Alkohol generell verbieten, denn dieser wird von vielen Jugendlichen ebenfalls immer noch unverantwortungsvoll konsumiert, doch würde das selbstverständlich niemand tun, da man auf die Vernunft der Leute spekuliert und damit auch jene treffen würde die nach Feierabend nur ein Bierchen trinken. Darum halte ich ein Killerspieleverbot für völlig überzogen, es werden gleichsam Personen getroffen, die in verantwortungsvoller Weise mit dem Medium umgehen, obwohl diese niemandem etwas zu leide tun und nur ihrem Hobby nachgehen. Im Zeitalter von youtube, youporn und der Möglichkeit jedes beliebige Video/Spiel herunterzuladen (z.B. über Proxyserever, was jeder interessierte 15jährige realisieren kann) oder zu importieren ist dieses Vorgehen von ihnen für mich nicht nachvollziehbar, zumal ein Verbot solche Dinge für Kinder nur noch interessanter macht.
Vielmehr sollten sie durch stärkere Aufklärung der Eltern (die vielfach einfach nicht kontrollieren was ihre Kinder spielen) und Kontrolle des Einzelhandels die existierenden Regulierungen unterstützen.

Über eine Stellungnahme zu meinen Aussagen wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank für ihre Zeit und Mühe, mit freundlichen Grüssen

Fabian Westermann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Westermann,

gerne nutze ich die Gelegenheit, meine Position zum Thema „Killerspiele“ darzulegen und so vielleicht ein paar Missverständnisse auszuräumen.

Am 1. Juli 2008 ist mit den Stimmen der großen Koalition unter Federführung der Bundesfamilienministerin von der Leyen eine Reform des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten – nicht zuletzt mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu verbessern.

Wenn heute erneut über weitergehende Maßnahmen gegen jugendgefährdende Trägermedien bzw. Computerspiele beraten wird, soll das keine unbotmäßige Kritik an dem eben erst geänderten Gesetz sein. Vielmehr hat die Bundesfamilienministerin selbst erklärt, dass die Neuregelung nur Teil eines Sofortprogramms der Bundesregierung ist und damit vorläufigen Charakter hat. Ein weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist somit nicht nur nicht verboten, sondern im Gegenteil geboten.

Dabei geht es mir selbstverständlich nicht um altbacken-spießiges Sittenwächtertum und nicht um Vorurteile gegen neue kulturelle Formen in Spiel und Freizeit: Natürlich gehören PC-Spiele und auch gewalthaltige Spiele zur Realität. Die ganze Diskussion um Verbotsmöglichkeiten kann sich natürlich nur auf extreme Ausreißer beziehen. Das verfassungsmäßige Wächteramt des Staates darf nicht unverhältnismäßig in die Freiheit des einzelnen und in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Aufgabe der Politik kann es lediglich sein, genau zu prüfen, auf welchen Wegen erheblich jugendgefährdende Medien Jugendliche erreichen, und nach Wegen zu suchen, die Maschen enger zu ziehen.

Entscheidend ist die Frage, wie die Alterskennzeichnung zustande kommt. In der Vergangenheit ist die Politik vor allem durch den Missstand auf den Plan gerufen worden, dass nach Expertenurteil Alterskennzeichnungen immer wieder zu lax und damit irrtümlich bzw. vorsätzlich missbräuchlich vergeben worden sind. So kam Professor Pfeiffer in einer Analyse zu 72 Computerspielen zum Ergebnis, dass die Alterskennzeichnung der USK in über einem Drittel der Fälle unangemessen lax war. Auch eine Studie des angesehenen Hans-Bredow-Instituts hat ergeben, dass die Einstufungen der USK von der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien losgelöst sind und von deren Indizierungskriterien deshalb erheblich abweichen können. Lesen Sie dazu die Studie, insbesondere die Seiten 44-47: http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/104 Auf Seite 32f. bestätigt die Studie übrigens, dass schwere Jugendgefährdung auch mit strafrechtlichen Mitteln (Verboten)sinnvoll geahndet werden könnte.

Auch wenn dieses Thema sicherlich nicht Deutschlands Problem Nr. 1 ist - wir können nicht einfach über diese Missstände hinwegsehen. Obwohl ich mir bewusst bin, dass dies politisch kein Gewinner-Thema ist, weil ich für Überlegungen zu „Killerspielen“ kein Lob, sondern nur kritische Bürgerpost bekomme, halte ich es nicht für meine Aufgabe als Abgeordneter, bei ungelösten Problemen einfach wegzuschauen. Wir werden sehen: Entweder zeigt die Neufassung des Jugendschutzgesetzes (mit konkreteren Formulierungen zu den Indizierungskriterien) Wirkung und die USK nimmt den Jugendschutz endlich gebührend ernst oder der Gesetzgeber muss nachbessern und die Alterskennzeichnungs- bzw. Indizierungspraxis enger an die Leine nehmen. Ganz einfach.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl