Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jürgen Z. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Jürgen Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr Uhl,

als Betroffener habe ich Ihre
Antwort zur Frage des Herrn Robert Stuhr vom 18.08.2008 sehr aufmerksam gelesen . Und möchte dazu noch einige Fragen stellen .
Sie antworten dort, dass sich die Ehegatten in den elementaren Alltagssituationen verständigen sollen. Und führen 3 Punkte auf .
wie jedoch erklären Sie sich die tatsächliche Praxis , dass der Start A1 Deutsch weit mehr fordert , und das Goethe Institut die Hürden weit höher legt , wie Sie beschrieben haben bzw im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachzulesen ist

Warum , darf nur das Goethe Institut dieses Zertifikat zum A1 prüfen und ausstellen , obwohl es sehr gute andere Schulen in anderen Ländern gibt , die nach den gleichen Vorgaben lehren und prüfen könnten . ( eigenen Erfahrungen )

Warum werden die Zuzugswilligen Ehegatten gezwungen nur das Goethe Institut über Monate zu besuchen obwohl es ebenso gute andere Schulen in der Nähe des Wohnortes gibt.

Viele Schüler sind gezwungen , den Beruf aufzugeben , um am Goethe Insitut den Unterricht zu besuchen , teilweise müssen Sie bis zu 200 Euro nur an Unterkunft aufbringen , in ihrem Land jedoch ein durchschnittliches Monatseinkommen von 150, bis 200 Euro zu erzielen ist.

wie kann dies nach Ihrer Meinung nach gelöst werden .

Als Betroffener habe ich mich sehr gut in diese Thematik eingearbeitet und eine Petition eingereicht .
Ich hoffe und wünsche , dass die Podiumsdiskussion am 25.9.2008 in Berlin eine ehrliche, offene und sachliche Diskussion seitens der Politik wird . Und dass unsere Politiker sich ernsthaft damit auseinandersetzen

Vielen herzliceh Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ziegner

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ziegner,

der Sprachnachweis muss möglichst einheitlich und zuverlässig erfolgen.
Daher wird grundsätzlich auf die Sprachprüfung der deutschen Kulturinstitute abgestellt. Nicht jede beliebige andere Sprachprüfung kann anerkannt werden. Antragsteller haben jedoch im Visumverfahren – ggf. nachdem sie eine andere Sprachschule besucht haben – die Möglichkeit, bei der persönlichen Vorsprache die Offenkundigkeit ihrer einfachen Sprachkenntnisse darzulegen, so dass ein gesonderter Sprachnachweis (Zertifikat) entbehrlich ist. Nach Weisung des Auswärtigen Amts ist den Antragstellern stets die persönliche Vorsprache in der Auslandsvertretung zu gewähren, damit diese u. U. auch gesetzliche Ausnahmetatbestände vom Sprachnachweis geltend machen können.

Dass es sich bei diesen Ausnahmetatbeständen nicht um schönsprecherische Theorie, sondern um gelebte Praxis handelt, können Sie u.a. daraus ersehen, dass z.B. in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei im IV. Quartal 2007 88 Visa ohne Zertifikat wegen Offenkundigkeit der Deutschkenntnisse erteilt worden sind, während nur 31 Visumsanträge wegen mangelnder Sprachkenntnis bzw. Nichterbringung eines Zertifikats abgelehnt worden sind!

Zu den angeblichen „Hürden“ des Goethe-Instituts:
- Die Prüfungsvorbereitung kann via Fernkurse und via Internet erfolgen.
- In den Sprachprüfungen „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts können innerhalb der Hör- und Lesetexte der Prüfung einzelne Wörter vorkommen, die nicht in der prüfungsrelevanten Wortliste für dieses Sprachniveau enthalten sind. Diese Wörter sind allerdings zum Verständnis und zur Erfüllung der gestellten Aufgaben nicht lösungsrelevant. Hierauf wird in Prüfungsinformationen des Goethe-Instituts, insbesondere der Broschüre „Start Deutsch 1 – Prüfungsziele/Testbeschreibung“ auch öffentlich hingewiesen. Alle Prüfungssätze werden einer sorgfältigen Erprobung an einer repräsentativen Anzahl von Testpersonen dieser Lernstufe unterzogen.
- Die Wortliste zur Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ umfasst ca. 650 Wörter. Diese sollten passiv verstanden werden, wenn sie den Lernenden in Lese- oder Hörtexten begegnen. Etwa die Hälfte dieser Wörter sollte als produktiver Wortschatz, den die Prüfungsteilnehmer in den Prüfungsteilen „Schreiben“ und „Sprechen“ aktiv verwenden können, zur Verfügung stehen.

Ich bekenne mich dazu, dass ich weniger „hohe Hürden“ für zu niedrig halten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl