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Hans-Peter Uhl
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Frage von Axel N. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Axel N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

die AOK Bayern benachrichtigt derzeit ihre Mitglieder und kündigt an, das im Zuge einer Finanzierungslücke im kommenden Jahr einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9% erheben will. Dadurch wird die vom Gesetzgeber beschlossene Beitragssenkung neutralisiert.

Für mich als Höchstbeitragszahler sind das rund 76 EUR pro Jahr.

Im gleichen Schreiben kündigt die AOK Bayern an, ihren Mitgliedern ein "Vorsorgepaket" im Wert von 250 EUR anzubieten.

Zusätzlich werden Gewinnspiele ausgelobt, Eintrittskarten verlost, eine mehrfarbige Zeitschrift produziert etc.

Einerseits übersteigt der Wert des Vorsorgepaketes die Einnahmen aus dem Zusatzbeitrag um ein Vielfaches, was die Begründung "Finanzierungslücke" für mich als dreiste Lüge erscheinen lässt, andererseits erwarte ich, das bei knappen Kassen auch verzichtbare Ausgaben zurückgefahren werden, um eine bestehende Lücke zu schließen oder doch zu reduzieren.

Ich finde das Vorgehen der AOK Bayern schäbig, da es Beitragszahlern eine ohnehin karge Entlastung vorenthält.

Die AOK Bayern schweigt bislang zu diesem Thema. Wie stehen Sie als Abgeordnete dazu?

Beste Grüße,

A. Napolitano

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Napolitano,

besten Dank, dass Sie mir Ihre Überlegungen zum Verhalten der AOK Bayern mitgeteilt haben. Ich habe mich bei fachlich versierten Kollegen zwischenzeitlich erkundigt und man hat mir zu folgender Antwort geraten, die ich nachvollziehen kann:

Sie problematisieren in Ihrer Anfrage, dass Ihre Krankenkasse auch 2015 denselben Beitragssatz wie 2014 erhebt, d.h. keine Beitragssenkungen vornimmt, aber zusätzliche Satzungsleistungen anbietet. Dazu ist anzumerken, dass es das Ziel des Bundesgesetzgebers war, mit dem GKV-FQWG ab 2015 den Krankenkassen wieder mehr Beitragsautonomie zu geben und damit einen fairen Wettbewerb zugunsten der Versicherten auch auf der Beitragsseite zu fördern.

Neben den bestehenden allgemeinen Wechselmöglichkeiten hat der Bundesgesetzgeber dabei den Versicherten bei der erstmaligen Erhebung sowie Erhöhung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Insofern steht es Ihnen in diesen Konstellationen frei, eine Krankenkasse zu wählen, die u.U. einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt. Hier haben Sie als mündiger Bürger die Möglichkeit, eine eigene Entscheidung zu treffen.

An dieser Stelle möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass der Wettbewerb der Krankenkassen sich nicht nur auf Beitragshöhe, sondern auch auf zusätzliche Leistungen und Services erstreckt. Daher rate ich Ihnen, keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern zunächst gründlich zu prüfen, welches Gesamtangebot aus Preis, Leistung und Service für Sie das geeignetste ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB