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Hans-Peter Uhl
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Frage von Almut H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Almut H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Im Juli haben in Washington die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA begonnen. Finden Sie, daß es das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie stärkt, wenn das der EU-Kommission erteilte, auf 18 Seiten schriftlich formulierte Verhandlungsmandat zum Geheimdokument erklärt wurde und der EU-Bevölkerung und selbst den Abgeordneten des Europa-Parlaments vorenthalten wird?

Findet es Ihre Zustimmung, dass nach diesem Abkommen Unternehmen ein Klagerecht gegen Staaten auf Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe ermöglicht würde, wenn Unternehmen ihre Gewinnerwartungen durch gesetzliche Vorgaben – wie z.B. bei der Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall - geschmälert sehen?

Finden Sie es richtig, daß nach dem Willen der Bundesregierung und der Regierungen der anderen EU-Länder Schiedsgerichte aus wenigen Wirtschaftsjuristen, also nicht aus Personen, die über die Befähigung zum Richteramt verfügen und demokratisch legitimiert sind, zusammengesetzt sind, über solche weitreichenden Schadenersatzklagen zu entscheiden hätten? Würde unser Rechtssystem und damit die Demokratie nicht schwer beschädigt, wenn sich die EU-Staaten, wie es vorgesehen ist, den Entscheidungen dieser Schiedsgerichte unterwerfen und auf jede Berufungsmöglichkeit verzichten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hielscher,

an anderer Stelle habe ich bereits meine Auffassung zum Freihandelsabkommen und speziell zu den Investitionsschutzverträgen dargelegt:
http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_peter_uhl-1031-71799--f395220.html#q395220

Ich halte die Schiedsgerichte für unnötig, da auf beiden Seiten des Atlantik solide Rechtssysteme bestehen, innerhalb derer sich alle juristischen Streitfragen klären lassen. Insofern teile ich Ihre Zweifel und hoffe, dass solche Investitionsschutzverträge letztlich nicht in das Freihandelsabkommen aufgenommen werden. Allerdings ist mir aus bestehenden Freihandelsabkommen kein einziger Fall bekannt, bei dem Deutschland außerhalb seiner Rechtsordnung verklagt worden wäre. Das Beispiel Vattenfall bezieht sich auf die Energie-Charta. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verfahren Erfolg haben wird. Hierbei zeigt sich auch, dass Konzerne, die einen solchen Weg über Schiedsgericht gehen, ein erhebliches Risiko hinsichtlich ihrer Reputation eingehen.

Das Verhandlungsmandat der EU ist momentan noch eine Verschlusssache, weil die Gegenseite, also die USA, nicht vorab über die detaillierte Verhandlungsstrategie informiert werden soll. Eine solche Vorgehensweise ist doch logisch und selbstverständlich. Trotzdem besteht über die Zielsetzungen und grundsätzlichen Erwägungen des Verhandlungsmandats keine Intransparenz, weil ja das umfangreiche Begleitdokument zum Verhandlungsmandat – auch in deutscher Sprache – im Internet veröffentlicht ist:
http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=49117

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl