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Hans-Peter Uhl
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Hartmut Frank M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

viele nicht verbeamtete Lehrer müssen während der Sommerferien Hartz IV beantragen oder anderwo Jobs annehmen.

Andererseits bekommen nun die pensionierten Beamten in den meisten Bundesländern und des Bundes Erhöhungen,- von denen andere nur träumen können.
Die rot-grüne Regierung hat seinerseits veranlasst, dass die Renten schrittweise auf 43% gesenkt werden.
Beamte bekommen aber 71,75% ihres letzten Gehalts an Pensionen. In der Sendung "Presseclub" sah man deutlich, wie viele Privilegien Beamte haben. Sehen Sie keinen Gerechtigkeitskonflikt, wenn Beamte weiterhin 71,75% ihres letzten Gehalts bekommen?
Warum werden Beamte nach Lebensalter und Dienstzugehörigkeit bezahlt, selbst dann, wenn sie krak sind und andere kranke Menschen drängt man in das Hartz IV-System?

Ich denke, dass es ein großes Privileg ist, wenn man Beamten einen unbefristeten Job anbietet. Alle anderen Argumente die immer wieder zum Zwecke der Rechtfertigung dieser Bevorzugungen angeführt werden, halte ich für widerlegbar und interessengebunden. Die Bezüge vieler Politiker sind doch an die der Beamten gebunden, oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Frank Mueller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

sicherlich kann man über den Umfang der staatlichen Aufgaben, die von Beamten erfüllt werden, diskutieren. Etwa bei den Lehrern gehen die Bundesländer in Deutschland unterschiedliche Wege. Ferner kann ich nachvollziehen, dass die Besoldung von Beamten und deren Pensionen im Vergleich mit der Einkommens- und Rentensituation vieler Menschen in Deutschland recht vorteilhaft erscheinen. Allerdings stellt sich ein sinnvoller Vergleich komplizierter dar, als es ein oberflächlicher Blick auf Durchschnitts- oder Eckwerte von Renten und Pensionen nahelegt.

Unser bewährtes System des Berufsbeamtentums ist gekennzeichnet von strengen Zugangsvoraussetzungen, einer hochwertigen Aus- und Weiterbildung und wesentlich vom Lebenszeitprinzip. Die Beamten geben also ein lebenslanges Treueversprechen gegenüber dem Staat ab und müssen alle Anpassungen ihres Auftrags an geänderte politische Prioritäten loyal befolgen und umsetzen. Hinzu kommt: Wir haben den Beamten in der Vergangenheit viel zugemutet durch Neuorganisationen, Arbeitszeiterhöhungen, Aufgabenerweiterungen und Stellenkürzungen. Gleichwohl können wir uns glücklich schätzen, in Deutschland über sehr gut funktionierende Behörden zu verfügen. Dass dies nicht selbstverständlich ist, sehen wir an den EU-Ländern, die jetzt in der Krise sind: Dort gibt es – neben anderen Problemen – gravierende Defizite in der öffentlichen Verwaltung. Unsere Beamten hingegen arbeiten effektiv und verlässlich und tragen somit wesentlich zum Erfolg des Standorts Deutschland bei.
Der Wettbewerb um die besten Köpfe im Land ist in vollem Gange, und er ist angesichts der demographischen Entwicklung - immer weniger junge Menschen - eine der großen Herausforderungen für den öffentlichen Dienst. Wenn der Arbeitgeber Staat der privaten Konkurrenz um gute Fachkräfte gewachsen sein will, muss er etwas bieten. Bei den Gehältern kann der Staat mit der Privatwirtschaft nicht immer mithalten. Deshalb muss die öffentliche Hand als Arbeitgeber andere attraktive Angebote machen können. Dazu gehört wesentlich das etablierte System der Versorgung im Ruhestand.

Diese Versorgung unterscheidet sich von der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte, welche eine rechtlich verpflichtende Mindestvorsorge für abhängig Beschäftigte darstellt. Die gesetzliche Rente ist somit im Idealfall nur eine Säule der Altersversorgung, neben die weitere Einkünfte, etwa aus einer Betriebsrente hinzutreten. Sicherlich trifft es zu, dass viele Rentner nur über die gesetzliche Rente verfügen. Dies ist jedoch ein Umstand, den der Staat nicht in der Hand hat, wenn es um vormalige Arbeitsverhältnisse in der privaten Wirtschaft geht. Für zukünftige Rentnergenerationen hat die Politik jedoch Hilfestellung geleistet, indem sie staatlich bezuschusste und steuerlich geförderte Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge eingerichtet hat.

Es erscheint mir legitim, dass der Staat seinen besonderen Bedürfnissen entsprechend den Beamten eine eigene Vergütungsstruktur anbietet, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Einzelne private Arbeitgeber tun dies ganz selbstverständlich in Form von Betriebsrenten und diversen Geld- und Sachleistungen für ihre Beschäftigten - auch wenn dies im Blick auf die Gesamtsituation der Angestellten und Rentner leider nicht heraussticht.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl