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Hans-Peter Uhl
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Frage von Jan-Dirk H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Jan-Dirk H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Uhl,

erneut muss ich mich leider an Sie wenden, diesmal aber zum letzten Mal, versprochen.

Sie haben, wie fast die gesamte Union und FDP, in der letzten Woche bei der Abstimmung über den Antrag der Grünen mit dem Thema "Keine Privatisierung der Wasserversorgung“ mit nein gestimmt, d.h. Sie sind für die Privatisierung der Wasserversorgung in Deutschland.

Warum glauben Sie, sollte die lebenswichtige Resource Wasser in die Hände von gewinnorientierten Unternehmen gelegt werden, die bei der Energie (Strom) schon gezeigt haben, dass die Gewinnmaximierung des Unternehmens über dem Wohl der Gesellschaft steht?

Ich kann mir das nur so erklären, dass Sie entweder nicht genau wissen, was eine Privatisierung des Wassers bedeutet (diese Unkenntnis fände ich sehr schlimm und Sie müssten sich umgehend informieren und einen eigenen Antrag stellen, der die Privatisierung verhindert), oder aber das es Kalkül von Ihnen ist.
Wenn es Kalkül sein sollte, so haben Sie sich der Lobby verschrieben und führen deren Wünsche gedenkenlos aus (in dem Zusammenhang sollte man auch Ihr Abstimmungsverhalten zum Thema "UN-Konvention gegen Korruption" überprüfen).

Wie schon bei meinen früheren Anfragen fällt insgesamt auf, dass Ihr Abstimmungsverhalten dadurch geprägt ist, dass Sie NIEMALS im Sinne der Gesellschaft, sondern nur im Sinne der gewinnorientierten Unternehmen abstimmen. Dies disqualifiziert Sie leider als Volksvertreter und ich werde dies mit hoffentlich lauter Stimme in Ihrem Wahlkreis München Neuhausen kund tun.

Nichtsdestotrotz würde ich gerne von Ihnen wissen, wie es zu Ihrem Abstimmungsverhalten bezüglich der Privatisierung des Wasser kam. Und bitte ersparen Sie mir die Plattitüden wie "Verbesserung der Wasserqualität" oder "Arbeitsplätze schaffen" oder "Verfügbarkeit verbessern", denn damit beleidigen Sie meine Intelligenz und die von allen Bürgern.

Mit ausgesprochen enttäuschten Grüßen
Jan-Dirk Hansen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hansen,

Sie täuschen sich: Die CDU/CSU-Fraktion und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Dies habe ich auch als inhaltliche Erklärung nach § 31 GOBT meinem Abstimmungsverhalten zu den Anträgen der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE zu TOP 9.a., 9.b. und ZP 7 am 28.2.2013 beigefügt. In der Sache sind außerdem die Erklärungen meiner Fraktion eindeutig:
http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_eu_kommission_bewegt_sich_auf_deutschen_druck_keine_privatisierung_der_wasserversor/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__24751/Inhalte.aspx
http://dbtg.tv/fvid/2200501

Um diese Position (Nein zur Privatisierung der Wasserversorgung) zu haben, muss man also nicht erst Anträgen der Grünen u.a. zustimmen. Da es in der Sache hierzu weitestgehenden politischen Konsens im Bundestag gibt, hätte es allenfalls Sinn gemacht, hierzu einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen auf den Weg zu bringen. SPD, Grüne und Linkspartei haben stattdessen aber jeweils eigene Anträge formuliert. Da wir die genannte Position vorher schon vertreten haben, haben wir diesen völlig unnötigen Anträgen aus Protest nicht zugestimmt.

Ich gebe zu: Dieses Vorgehen mag auf den ersten Blick verwirrend erscheinen. Wichtig ist jedoch die Position, die inhaltlich verbindlich bezogen wird. Und diese ist – siehe oben – klar gegen die Wasserprivatisierung gerichtet.

Indes hat der Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.

Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung.

Im Übrigen weise ich Ihre Unterstellungen zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl