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Hans-Peter Uhl
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Frage von Regina K. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Regina K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

ich habe eine Verständnisfrage. Mit der neuerlichen Terrorwarnung haben Sie erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Mir ist dabei nicht klar, was eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen Terroristen hilft, die im (nicht einmal benachbarten) Ausland trainiert und instruiert werden, und offenbar nur für Anschläge anreisen.

Könnten Sie mir das bitte mit einfachen Worten erklären?

Mit freundlichen Grüßen,

R. Küpper

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Küpper,

generell - und unabhängig von der Frage des Terrorismus und insbesondere unabhängig von der aktuellen Terrorwarnung des Bundesinnenministers - vertrete ich seit langem die Auffassung, dass eine Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten sinnvoll wäre. Ohne eine somit sicher gestellte Verwertbarkeit der Verbindungsdaten sind in Praxis häufig die Ermittlungen in Bezug auf schwere Straftaten erschwert. Notwendig wären für eine solche Datennutzung jedoch klare und hohe gesetzliche Hürden für die Abrufbarkeit dieser Daten. (Eine rechtsklare Begrenzung auf Fälle schwerer Kriminalität ist erforderlich, um im Regelfall den Zugriff auf die Daten der Bürger verlässlich auszuschließen.) Weil es eine solche rechtsklare Beschränkung wohl leider nicht im ausreichenden Maß gegeben hat, hat das Bundesverfassungsgericht die vormals geltende Regel zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Es hat jedoch ausdrücklich mitgeteilt, dass nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche rechtswidrig ist, sondern nur die zu undeutlich beschränkten Zugriffsrechte der Behörden auf diese gespeicherten Daten. Insofern haben wir einen klaren Auftrag für die Gesetzgebung. Leider verweigert sich die Bundesjustizministerin bislang.

Ich behaupte nicht, dass eine solche Vorratsdatenspeicherung in jedem Fall etwas gegen Terroristen helfen würde. Erfahrungsgemäß ist jedoch davon auszugehen, dass manche im Ausland ansässigen bzw. trainierten mutmaßlichen Gefährder auch Kontakte zu möglichen Unterstützern oder sonstigen Personen im Inland haben. Sofern dies erkennbar ist und eine sicherheitsbehördliche Überwachung ohnehin in Gang gekommen ist, wäre es durchaus hilfreich, wenn unter Umständen auch ein Zugriff auf die Telekommunikations-Verbindungsdaten möglich wäre. Gegenwärtig ist dies jedoch nicht der Fall. Wozu haben wir eine Polizei, wenn wir ihr dann, wo wir sie besonders bräuchten, teilweise die Augen verbinden? Im Übrigen finde ich, dass unsere Polizei das Vertrauen und die Unterstützung der Politik und der ganzen Gesellschaft verdient.

Zum Thema verweise ich ferner auf bereits verfügbare Erklärungen von mir:
http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_anstieg_der_internetkriminalitaet_besorgniserregend/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__16477/Inhalte.aspx
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f265527.html#q265527

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl