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Hans-Peter Uhl
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Frage von Clemens J. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Clemens J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Uhl,

Ich habe über 40 Jahre in die Sozialkassen einbezahlt. Nach über 250 Bewerbungen von Januar 2010 bis heute, musste ich feststellen, dass es für ältere überqualifizierte Arbeitnehmer keinen Bedarf mehr gibt. Warum bekommt man vom deutschen Staat für seine erbrachte Lebensleistung von über 40 Arbeitsjahren kein Dankeschön sondern als Dank bekommt man die Hartz IV- Armut. Ich habe mein Soll dem Staat gegenüber erbracht. Was man vom Staat im umgekehrten Sinn nicht behaupten kann.

Mein Geld hat der Staat immer gerne und sehr reichlich genommen, ich habe über 40 Jahre
den Saat und die Sozialkassen unterstützt. Doch wenn man mal in die Bedürftigkeit abrutscht und sich aufgrund seiner ein-bezahlten Beiträge in das Sozialsicherungssystem auf der sicheren Seite glaubt, wird man vom Staat schnell eines besseren belehrt. Almosen bekommt man vom Staat für seine Lebensleistung zurück. Mir bleiben nach Abzug meiner Fixkosten von der Regelleistung gerade mal ca. 150 Euro zum leben. Davon muss ich dann Lebensmittel, Frisör, Schuhe bzw. Kleidung, Körperpflegemittel und alles was man so zum leben braucht bestreiten. Fixkosten; Strom, Telefon/Internet, Müll- bzw. Praxis-Gebühren, öffentliche Verkehrsmittel usw. Sonderausgaben wie Krebsvorsorge, prof. Zahnreinigung oder eine neue Brille sind unbezahlbar geworden.

Wie kann ein Staat so Menschenverachtende Gesetze erlassen, der sich ins GG Art. 1 schreibt! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist angesichts der Hartz IV – Armut
Gesetze der blanke Hohn und der blanke Zynismus. Warum werde ich mit denen gleichgestellt, die noch keinen Cent in die Sozialkassen einbezahlt haben?

C. Jaeckel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jäckel,

Ihren Unmut über die schwierige persönliche Lage, auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen zu sein, kann ich gut verstehen. Es stimmt, die Leistungen des SGB II sind knapp. Es muss aber gleichzeitig gesehen werden, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Gemeinschaftsleistung ist, die im Bundeshaushalt jährlich mit ca. 35 Mrd. Euro (!) zu Buche schlägt. Wir müssen deshalb das richtige Maß für diejenigen finden, die damit menschenwürdig leben müssen und für diejenigen, die es erarbeiten müssen. Im Hinblick darauf, muss die Höhe der Regelsätze immer auch ins Verhältnis zu dem gesetzt werden, was diejenigen, die diese sozialen Leistungen über Steuern und Beiträge bezahlen, verdienen.

Es sollten die Gesamtbezüge betrachtet werden: Zu den Regelsätzen kommt hinzu die Erstattung angemessener Kosten für Wohnen und Heizen. Der Bund übernimmt Kranken- und Pflegekassenbeiträge: Im Schnitt sind das 163 Euro/Monat für jeden der 3,6 Mio. Arbeitslosengeld II-Empfänger. Weitere Vergünstigungen erhalten SGB II-Empfänger - anders als Erwerbstätige mit geringem Einkommen - außerdem noch von den Kommunen und den Ländern. Dies reicht von Vergünstigungen für Leistungsempfänger im öffentlichen Nahverkehr über kostenlose Kindergartenplätze, verbilligte Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen und freies Schulmittagessen. SGB II-Empfänger können sich zudem von den GEZ-Gebühren befreien lassen.

Ihr Vorschlag, die Höhe der Grundsicherung von geleisteten Beitragszahlungen abhängig zu machen, würde bedeuten, denjenigen, die wenig oder nichts einbezahlt haben, die Transferleistung radikal zu kürzen oder ganz zu streichen. Dies ist in unserem Sozialstaat aber aus verfassungsrechtlichen und allgemein moralischen Gründen nicht möglich.

In der anderen Richtung zu differenzieren, also das Arbeitslosengeld I länger und üppiger auszubezahlen, wäre nicht nur ein enormes Finanzierungsproblem (An welcher anderen Stelle sollten wir die Mehrausgaben wieder einsparen?). Dies würde auch generell einen falschen Anreiz setzen: Mancher würde sich nach Verlust der Beschäftigung wohl weniger schnell und intensiv um eine neue Stelle bemühen. Dies sollte vermieden werden, weil laut Statistik die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz geringer werden, je länger der Zustand der Arbeitslosigkeit andauert.

Die Entwicklung hat auch gezeigt, dass seit Geltung der neuen Regeln (seit 2005) die Arbeitslosigkeit signifikant zurück gegangen ist. Für den einzelnen, der sich in dieser unguten Situation befindet, ist dies natürlich nur ein schwacher Trost. Dieses Problem ist mir bewusst. Allerdings sind wir als Mitwirkende der Gesetzgebung verpflichtet, Regeln zu erlassen, die in der Gesamtwirkung einen möglichst hohen Gemeinwohleffekt erzielen. Alles in allem habe ich den Eindruck, dass dies auf die geltenden Regeln des SGB II zutrifft.
Ich bedaure, dass ich Ihnen in Bezug auf Ihre persönliche Situation keine günstigere Mitteilung machen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uhl