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Hans-Peter Uhl
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Frage von Rene H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Rene H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

im Rahmen des "Volkszeitungsurteils" (BVerfGE 27, 71) schrieb das Bundesverfassungsgericht "Dem Einzelnen soll ermöglicht werden, sich seine Meinung auf Grund eines weitgestreuten Informationsmaterials zu bilden. Er soll bei der Auswahl des Materials keiner Beeinflussung durch den Staat unterliegen. Da die Informationsfreiheit infolge ihrer Verbindung mit dem demokratischen Prinzip gerade auch dazu bestimmt ist, ein Urteil über die Politik der eigenen Staatsorgane vorzubereiten, muss das Grundrecht vor Einschränkungen durch diese Staatsorgane weitgehend bewahrt werden." Websperren gleich welcher Art verstoßen potentiell (eben weil sie eine Zensurinfrastruktur etablieren) gegen diese Forderung des BVerfG, die Informations- bzw. Rezipientenfreiheit (und eben nicht die Meinungsfreiheit) WEITGEHEND gegen Einschränkungen durch staatliche Organe zu bewahren. Wie, Herr Dr. Uhl, wollen sie eine Zensurinfrastruktur, wie sie gegen Kinderpornographie aufgebaut werden soll, wirkungsvoll auch bei einer Änderung der politischen Bedingungen und damit einhergehender Zensurinteressen auf diesen Zweck begrenzen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Haustein,

man könnte Sie wie folgt verstehen: Behördliche Befugnisse im demokratischen Rechtsstaat, die das Recht auch im Internet durchsetzen sollen, werden von Ihnen als moralisch bedenklicher und missbrauchsanfälliger wahrgenommen als das Verbrechen Kinderpornographie, gegen das sich die Maßnahmen richten. Wollen Sie diese Auffassung wirklich vertreten?

Stellen Sie sich folgenden Wortwechsel vor:
A sagt: „Wir sollten Zugangssperren gegen Kinderpornographie einsetzen.“
B sagt. „Igitt, bloß keine Zugangssperren.“

Merken Sie was? Finden Sie nicht, es sollte zunächst moralischer Konsens sein, alle Möglichkeiten gegen Kinderpornographie auszuschöpfen, bevor hypothetische Behörden-Missbräuche in den Vordergrund gestellt werden?

Wohin führt Ihre Logik? Sollen wir z.B. die Möglichkeit einer polizeilichen Hausdurchsuchung abschaffen, weil diese Befugnis auch einmal missbraucht werden könnte?

Wir leben übrigens in einem bewährten und gefestigten Rechtsstaat, in dem jedes behördliche Handeln der Kontrolle durch unabhängige Gerichte und durch eine plurale Öffentlichkeit steht. Die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit u.a. können nicht abgeschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl