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Hans-Peter Uhl
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Frage von Peter S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr verehrter Herr Dr. Uhl,

Sie werden in der Presse mit der Aussage zitiert:

"Sie setzt einseitig auf das Löschen solcher Seiten, obwohl sie genau weiß, dass dies nichts bringt [...] Denn das vermeintlich Gelöschte wird vorher auf Computer heruntergeladen und taucht später an vielen neuen Stellen wieder auf."

Sie beziehen sich auf die Aussage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Deutschland hätte den Plan, kinderpornografische Seiten im Internet zu sperren, aufgegeben.

Sie fordern:

"Nötig ist ein Unwerturteil des Staates. Beim Löschen wird das für Nutzer nicht erkennbar."

Meine Frage an Sie:
Es können immer nur konkrete Seiten gelöscht werden. Das Material kann in der Tat an anderer Stelle wieder auftauchen. Sie favorisieren offenbar DNS-Sperren, wie im momentan nicht zur Anwendung kommenden Gesetz vorgesehen. Gesperrt können nur einzelne Seiten bzw. Rechner werden. Das Material kann an anderer Stelle wieder auftauchen.

Wo sehen Sie jetzt den Unterschied zwischen den beiden Vorgehensweisen? Beide Maßnahmen gehen nur gegen einzelne Seiten vor.

Meine zweite Frage an Sie:
DNS-Sperren, wie im bisherigen Gesetz vorgesehen, sind in wenigen Sekunden umgangen. Auch ein computertechnischer Laie braucht dafür nicht viel länger. Und zukünftig könnten beispielsweise Routerhersteller (Geräte über die der Bürger Zugang zum Internet bekommt) bereits ausländische DNS-Server vorkonfigurieren. Jede DNS-Sperre in Deutschland wäre damit absolut wirkungslos.

Welchen Vorteil bieten daher Ihrer Meinung nach DNS-Sperren gegenüber der Löschung von kinderpornografischen Seiten?

Meine letzte Frage:
Sie sprechen von einem Unwerturteil des Staates. Glauben Sie, die Nutzer von Kinderpornografie wissen nicht, daß der Staat und die Gesellschaft ihr Handeln mißbilligen? Und glauben Sie, mit Kinderpornografie wird im öffentlich zugänglichen Teil des Internets gehandelt und nicht viel mehr in geschützten und für Außenstehende nicht zugänglichen Bereichen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Seidler,

Kinderpornographie im www ist nur ein Teilaspekt des Problems. Doch eignet es sich für entsprechend veranlagte ‚Konsumenten’ als ‚Einstiegsdroge’, nicht zuletzt, um sie als Teilnehmer für geschlossene Nutzergruppen zu gewinnen. Darum ist es auf jeden Fall erforderlich, den Zugang zu diesen verbrecherischen Inhalten im www zu erschweren.

Wie ich schon hundertmal gesagt habe und wie es übrigens auch das im letzten Jahr beschlossene Zugangserschwerungsgesetz vorsieht, sind Löschungen der wirkungsvollste Ansatz. Dennoch würde es sich - wie ich finde - lohnen, flankierend auf Access-Sperren zu setzen, nicht zuletzt um das Zeitfenster zu überbrücken, das zwischen der Entdeckung einer entsprechenden website (im Ausland) und deren vollzogener Löschung entsteht.

Daher muss aus meiner Sicht das Credo lauten: Löschen und ggf. auch Sperren. Denn sich allein auf das Löschen zu konzentrieren, wie es z.B. von Seiten der FDP gefordert wird, ist mir zu wenig. Dies habe ich kritisiert. Aber - um dies klarzustellen gegenüber unglücklichen und missverständlichen Medienzitaten - ich habe überhaupt nichts gegen Löschungsversuche und auch nichts gegen damit einhergehende Bemühungen um grenzüberschreitende Strafverfolgung. Ich halte Löschungen auch nicht für sinnlos - im Gegenteil. Allerdings ist auch dieser Ansatz in seiner Wirksamkeit zu relativieren und nicht - wie es manche Menschen tun - als alleinseligmachende Methode zu überhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl