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Hans-Peter Uhl
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Frage von Joachim H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Joachim H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Uhl,

gerade lese ich einen Beitrag in den Potsdamer Neuesten Nachrichten, daß die EU weitere Ansiedlungen von Ausländern, wohl hauptsächlich Afrikaner, in den EU-Mitgliedsstaaten plant.
Hier dieser Zeitungsartikel dazu: http://www.pnn.de/fragen-des-tages/211508/

Sie kennen sicherlich die unhaltbaren Zustände in vielen Schulen, nicht nur in München mit extrem hohem Ausländeranteil unter Kindern und Jugendlichen. Selbst die Wahlergebnisse spiegeln die Zustände wider, eingebürgerte Zuwanderer, oft mit Doppelpass, wählen mehrheitlich die linken Parteien. Hier der Bericht dazu http://www.shortnews.de/start.cfm?id=785005

Duisburg kippt um:
http://www.youtube.com/watch?v=ah-DTDjohHQ&eurl=http%3A%2F%2Fgesamtrechts%2Ewordpress%2Ecom%2F&feature=player_embedded#t=445

Ausländeranteil in München bereits 2005 298 000:
http://www.focus.de/politik/deutschland/23-8-prozent_aid_102234.html

80% Migrantenanteil in Schulen
http://www.ghs-ostheim.de/index.php?section=13&category=Pressespiegel&page=122

(Das wissen Sie als Bundestagsabgeordneter sicherlich. Für Abgeordnetenwatch.de sind meine Fragen aber nur dann zulässig, wenn ich Beispiele aufführe, die eigentlich jeder kennt; sonst weigern sie sich, meine Fragen hier einzustellen)

Meine Fragen nun dazu, ist es jetzt nicht genug? Haben wir die Grenze der Belastbarkeit nicht längst erreicht? Können wir weitere Zuwanderungen verkraften?

Wenn die EU nun dieses Ansiedlungsprogramm (siehe erster Link) beschließt, das ein Eingriff in unsere Souveränität bedeutet, muß in diesem konkreten Fall nicht die Anwendung des Begleitgesetzes zum EU-Reformvertrag zwingend einsetzen?

Müssen jetzt nicht die Volksvertreter im Bund, den Ländern und im Bundesrat durch Abstimmungen eine eindeutige Entscheidung treffen?

Wenn sie den Plan der EU ablehnen, hat die EU dann dennoch die Möglichkeit diese Ansiedlungspolitik auch in Deutschland durchzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hahn,

in der Debatte um das Asylrecht und die Zuwanderung vermischen sich oft Äpfel mit Birnen. Deshalb muss man hier sorgfältig zwischen Asylrecht und Zuwanderung unterscheiden:

1. Das Asylrecht ist ein wichtiges Rechtsinstitut, welches europaweit anerkannt ist. Als Menschenrecht bietet es Schutz vor Verfolgung und Gefahr für Leib und Leben im Heimatland. Das Asylrecht zielt aber gerade nicht darauf ab, dem Asylsuchenden einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und in der Europäischen Union zu ermöglichen. Aus diesem Grund entspricht es nicht dem Asylrecht, den Arbeitsmarkt für Asylsuchende zu öffnen.
In dem Moment, in dem die Gefahr für Leib und Leben des Asylsuchenden in dessen Ursprungsland wegfällt oder beseitigt ist, muss dieser wieder unmittelbar zurück in seine Heimat. Es liegen keine Pläne der EU vor, nach welchen aus dem Asylrecht ein Daueraufenthaltsrecht werden soll. Die EU-Kommission arbeitet derzeit allerdings an einem sogenannten Resettlement-Programm. Demnach soll eine Verteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf verschiedene Staaten erfolgen. Erstaufnahmestaaten, wie Griechenland, Malta oder Italien, sollen dadurch entlastet werden. Die Teilnahme an dem Programm soll aber ausdrücklich auf freiwilliger Basis erfolgen. Sobald die EU-Kommission einen konkreten Vorschlag hinsichtlich des Resettlement-Programms vorlegt, ist dieser sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.
Da das Asylrecht nur für absolute Notfälle ausgestaltet ist, muss ein Missbrauch jedenfalls verhindert werden. Mit dem sogenannten Asylkompromiss konnte Anfang der Neunziger Jahre der Asylmissbrauch in Deutschland weitgehend abgestellt und die Zahl der Asylanträge um weit über Zweitdrittel gesenkt werden. Daran gilt es festzuhalten.

2. Dagegen ist Zuwanderung auf Dauer ausgerichtet. Hier stellen sich daher ganz andere Herausforderungen als beim Asylrecht. Wie jedes Land hat Deutschland ein unveräußerliches Recht, die Zuwanderung nach eigenen Vorstellungen zu steuern und zu begrenzen. Die Menschen, die bereits legal zugewandert sind, haben Anspruch auf Hilfestellung und Teilhabechancen. Für ihren Integrationserfolg sind sie jedoch in erster Linie selbst verantwortlich. Der Staat muss konsequent einfordern, dass Zuwanderer ihren eigenen Beitrag zur Integration leisten. Auf der anderen Seite fördern Staat und Kommunen aber auch die Integration mit einem Bündel an Maßnahmen.
In den letzten Jahrzehnten haben sich leider viele Zuwanderer zu wenig um ihre Integration in unserem Land bemüht. Anstatt deutsch zu lernen und sich für die deutsche Gesellschaft zu öffnen, haben sich viele Zuwandererfamilien abgekapselt mit der Folge, dass ihre Kinder schlechtere Chancen in Bildung und Beruf haben.
Die CSU hat hier eine wichtige Weichenstellung erreicht: Schon vor der Einreise müssen ausländische Ehegatten jetzt einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Dies liegt nicht zuletzt im wohlverstandenen Eigeninteresse der Zuwanderer.

Für mich es nicht im Widerspruch zur Integration, wenn Zuwanderung und Einbürgerung an begründete Voraussetzungen geknüpft werden. Die Politik muss Bildungsanstrengungen von Seiten der Zuwanderer unterstützen und konsequent einfordern. Nur so kann der negative Trend gestoppt werden, der bei mangelnden Sprachkenntnissen beginnt und häufig über mangelnden Schulerfolg in Arbeitslosigkeit und gelegentlich in Kriminalität führt. Unser Ziel ist, das Ansehen der Zuwanderer und ihre Teilhabechancen zu verbessern. Am Ende sollten alle Menschen in Deutschland – mit und ohne Migrationshintergrund – friedlich und vorurteilsfrei in einer leistungsfähigen, modernen Gesellschaft zusammen leben. Die Union vertritt eine Zuwanderungs- und Integrationspolitik, die Konflikte überwindet und dem gemeinsamen Vorteil der Menschen dient. So funktioniert ein vernünftiges Zusammenleben nur, wenn sich die Zuwanderer selbst um Integration bemühen: Sie müssen die Sprache lernen, die Gesetze beachten, die alltäglichen Sitten respektieren und sich darum kümmern, dass sie wirtschaftlich für sich selbst sorgen können. Wenn Zuwanderer sich abschotten, trägt das nicht zu gegenseitiger Wertschätzung bei. Wir müssen einerseits die Zuwanderer bei ihrer Integration unterstützen. Dazu gehören vor allem Sprach- und Integrationskurse. Wir müssen andererseits die Zuwanderer auch in die Pflicht nehmen. Dazu gehört, dass es die Einbürgerung nicht zum Nulltarif gibt: Deshalb haben wir einen Einbürgerungstest eingeführt. Dazu gehört auch, dass ausländische Ehegatten schon vor ihrer Einreise ein paar Worte deutsch lernen. Dies ist seit zwei Jahren Pflicht. Integration kann nur gelingen, wenn wir fordern und fördern. Wenn wir zu schwach sind, von Zuwanderern auch eigene Anstrengungen einzufordern, tun wir niemandem einen Gefallen – am wenigsten den Zuwanderern selbst.

Die vorstehenden Grundsätze müssen meiner Ansicht nach – gerade auch vor dem Hintergrund des Lissabonner Vertrages und der entsprechenden Integrationsverantwortung des Bundestages — sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene verankert sein. Dafür werde ich mich auch künftig einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uhl