
(...) Für beide Tätigkeiten gibt es keine Entlohnung, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung laut Satzung. Entgeltliche Tätigkeiten neben meinem Mandat übe ich nicht aus. Die investierte Zeit ist im Verhältnis zu meinen Arbeitszeiten als Mitglied des Deutschen Bundestages als marginal zu betrachten. (...)