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Frage von Nils K. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Nils K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Hans-Peter Bartels

als Einwohner Ihres Wahlkreises möchte ich Ihnen hiermit meine Besorgnis über das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG-E)" ausdrücken.

Die Erweiterung des Befugnisse umfasst die Online-Durchsuchung (§ 20k BKAG-E), die Quellen-TKÜ (§ 20l Abs. 2 BKAG-E) sowie die akustische und optische Wohnraumüberwachung (§ 20h BKAG-E).

Trotz der Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (§ 20v BKAG-E) in Form der Benachrichtigung Betroffener sowie der Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten halte ich die Ausweitung der Befugnisse angesichts der Schwere der Grundrechtseingriffe und des enormen Mißbrauchspotentials für unverhältnismäßig, falsch und eines Rechtsstaats unwürdig.

Des Weiteren haben Sie laut abgeordnetenwatch.de(
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=636&id=158&plz_abstimmung=24146#abst_verhalten ) am 12.11.2008 für das neue BKA-Gesetz gestimmt. Was hat Sie dazu beweget für ein solches Gesetzt zu stimmen?
Wer garantiert mir, dass bei einer heimlichen Durchsuchung meines Computers oder meiner Wohnung keine Verfälschung meiner Daten bzw. meiner Wohnung statt findet?
Da sich SPD und Union nun doch im Bundesrat auf ein Gesetztesentwurf geeinigt haben, gibt es noch weitere Möglichkeiten dieses Gesetzt aufzuhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Nils Krüger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krüger,

Dank für Ihre Fragen zum BKA-Gesetz. Wie Sie richtigerweise schreiben, habe ich am 12.11.2008 für das neue BKA-Gesetz gestimmt.

Es ist gut, dass wir in Deutschland recht unaufgeregt über die rechtsstaatliche Ausgestaltung von effektiver Terrorabwehr diskutieren und Entscheidungen treffen können. Ich möchte mir nicht gern vorstellen, wie die öffentliche Debatte bei uns aussähe, wenn es hier zu Attentaten wie in New York, Washington, London, Madrid, und jetzt Mumbai gekommen wäre. Unsere Sicherheitsbehörden arbeiten gut, haben - auch mit Glück! - einiges abwenden können, was auf Anschläge in Deutschland zielte. Aber sie müssen auch über Mittel verfügen, die auf der Höhe der Zeit sind.

Bislang war das Bundeskriminalamt (BKA) nur für die Strafverfolgung zuständig. Operative Maßnahmen zur Gefahrenabwehr waren dagegen nur auf Länderebene möglich. Das BKA soll nun künftig auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden können. Deshalb wurde durch eine Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform, die Möglichkeit eröffnet, dem BKA operative Zuständigkeiten zur Abwehr des Terrorismus einzuräumen. Die im BKA-Gesetz genannten Instrumente der Gefahrenabwehr orientieren sich weitgehend an bestehenden Regelungsvorbildern aus dem Bundespolizeigesetz und den Polizeigesetzen der Länder.

Neu ist im Wesentlichen das Instrument der Online-Durchsuchung. Es ist wichtig, dass Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus in die Kommunikationswege konspirativer Gruppen eindringen können; das ist nicht mehr nur wie früher der Briefverkehr oder der Telefonverkehr, sondern heute auch elektronische Kommunikation. In Befolgung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat die Koalition hier eine Lösung erarbeitet, die die Balance von Freiheit und Sicherheit wahrt und den verfassungsrechtlich gebotenen Datenschutz gewährleistet.

Nachdem die SPD im Bundesrat Bedenken gegen einzelne Regelungen im Gesetzentwurf geäußert hat, hat die Koalition sich nun am Dienstag auf einen besseren Kompromiss beim BKA-Gesetz verständigt: Online-Durchsuchungen benötigen nun grundsätzlich die richterliche Anordnung. Auch soll stets ein Richter die letzte Entscheidung darüber treffen, welche aus einer Online-Durchsuchung gewonnenen Daten verwendet werden dürfen und welche nicht. Wir hoffen, damit jetzt eine vernünftige Balance zwischen "Sicherheit" und "Freiheit" gefunden zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels