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Hans-Peter Bartels
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Frage von Jürgen V. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Jürgen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
an den Abgeordneten meines Wahlkreises habe ich folgende Fragen:

1. Womit rechtfertigen Sie die Pension mit 55 für Abgeordnete nach nur 16 Jahren Bundestag, während Ihre Partei mit großem Engagement die Rente mit 67 auch für den berühmten Dachdecker rechtfertigt? Kann es sein, dass die Politiker sich schon meilenweit von uns Bürgern entfernt haben?

2. Wie rechtfertigen Sie die mehr als 7 Milliarden Euro an Zwangsabgaben für den Staatsrundfunk, obwohl dieser keinerlei Sparmaßnahmen für nötig hält und eigentlich zu einem Großteil den gleichen medialen Schrott sendet wie die privaten Sender? Beispiel: Gottschalk zieht mit unseren Zwangsgeldern seine Show in einer angemieteten Arena auf Mallorca für Unsummen ab. Gleichzeitig behauptet aber die Politik, dass wir in Deutschland kein Geld für Krankenhäuser und Kindergärten und Polizisten haben. Aber für Gottschalks Show und ähnliche mediale seichte Sendungen sind immer ausreichend Zwangsabgaben verfügbar? Wie passt das zusammen?

MfG
Jürgen Velten

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Velten,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 13. September 2007.

Zu Ihrer ersten Frage: Den Bundestagsabgeordneten steht nach dem Grundgesetz eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ zu. Das Einkommen von Abgeordneten ist gut, aber es fällt, gemessen an der Verantwortung und an vergleichbaren Berufen, wohl nicht zu hoch aus. Die Pension hingegen fällt ziemlich großzügig aus. Ich bin dafür, die Abgeordnetenaltersversorgung neu zu regeln. Die SPD steht hierbei in einer besonderen Verantwortung. Ein denkbarer Vorschlag wäre, dass man das Abgeordnetenmandat nicht als eine Unterbrechung jedweder Berufstätigkeit, sondern als deren zeitweilige Fortsetzung an anderer Stelle versteht. Der Bund könnte „arbeitgeberartig“ die Zahlung an den bisher zuständigen Rentenversicherungsträger oder das Versorgungswerk fortsetzen, der Abgeordnete zahlt seine Hälfte. Daneben wäre Riester o.a. denkbar – wie im übrigen Arbeitsleben.

Was die Rundfunkgebühren angeht, meine ich, dass sie zwingend erforderlich für die Sicherung der Medienvielfalt und der unabhängigen Berichterstattung sind. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen Grundversorgungsauftrag zu leisten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Wahrung der Unabhängigkeit muss die Finanzierung „staatsfern“ erfolgen. Aus diesem Grund werden die Sender, im Gegensatz zu „Kindergärten und Polizisten“, nicht durch Steuern finanziert. (Bei Krankenhäusern sind es nicht in erster Linie Steuern, sondern Krankenkassenbeiträge, bei Kindergärten: ebenfalls zu einem guten Teil Elternbeiträge – dies nur am Rande.) Im Übrigen müssen Sie nur Rundfunkgebühren entrichten, wenn Sie ein Empfangsgerät bereithalten, so dass hier nicht wirklich von einer „Zwangsabgabe“ die Rede sein kann. Man findet neben Gottschalk schon viel Gutes. Das Problem scheint mir eher zu sein, dass viele nicht abschalten können …

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels