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Frage von Eike M. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Eike M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartels,

derzeit beschäftigt insbesondere viele jüngere Menschen das Thema Internetzensur für Kinderpornographie. Das die Menschen Kinderpornographie grundsätzlich ablehnen, muss wohl kaum diskutiert werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist jedoch sowohl von Zensurkritikern wie auch technischen Fachleuten aufgrund der begrenzten Wirksamkeit sehr umstritten.

Meine Fragen an Sie sind:
- Befürworten Sie als Abgeordneter grundsätzlich ein solches Gesetz (unabhängig von möglicherweise notwendigen Nachbesserungen am derzeitigen Entwurf)?
- Wenn ja, wie hoch schätzen Sie den Wirksamkeitsgrad der Zensur von Kinderpornographie ein?

Freundliche Grüße aus der Landeshauptstadt
Eike Meyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine "Stoppseite" mit entsprechenden Informationen. Von daher befürworte ich ein solches Gesetz.

Trotzdem sehen wir innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erheblichen Nachbesserungsbedarf im aktuellen Entwurf. Aus diesem Grund gab es auf Initiative der SPD am 27. Mai eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz. Darin wurde die Erwartung der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss, um zustimmungsfähig zu sein:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:
Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.

2. Richterliche Überprüfung:
Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.

3. Datenschutz:
Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.

4. Spezialgesetzliche Regelung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Eins ist allerdings klar: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels