Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket: Welche Kostenwirkung erwartet die Fraktion?
Sehr geehrter Herr Koller,laut Bundesnetzagentur kostete das Netzengpassmanagement 2025 rund 3,07 Mrd. Euro. Davon entfielen nur etwa 0,43 Mrd. Euro (rund 14 %) auf die Entschädigung abgeregelter Wind- und Solaranlagen. Der größte Teil entstand durch konventionellen Redispatch und Reservekraftwerke.Das Netzpaket setzt mit dem Redispatch-Vorbehalt beim kleinsten Kostenblock an. Gleichzeitig ist die flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 17 Abs. 2b EnWG weiterhin nur eine Kann-Regelung. Netzbetreiber können die Überbauung eines Netzverknüpfungspunkts mit Speichern also ablehnen. Der Bundesrat hat dazu im Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, der daraus eine Pflicht machen würde (Drs. 143/26).Meine Fragen:Welche Einsparung erwartet die Fraktion konkret vom Redispatch-Vorbehalt, und auf welche Berechnung stützt sie sich?Wird sich die Fraktion dafür einsetzen, die Bundesratsinitiative zur verpflichtenden flexiblen Netzanschlussvereinbarung in das Netzpaket zu übernehmen?

