Antwort 23.03.2011 von Hans Jürgen Noss SPD
(...) Artikel 29 läßt die Neugliederung des Bundesgebietes zu, hierzu sind allerdings Volksentscheide in den betreffenden Ländern erforderlich. Beim letzten Versuch der Zusammenlegung von 2 Bundesländern (Berlin/Brandenburg) wurden die erforderlichen Mehrheiten allerdings nicht erreicht. Gleichwohl stimme ich Ihnen zu, dass eine Zusammenlegung von Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz, Saarland und weitere) durchaus Sinn macht. (...)

