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Hans-Joachim Otto
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Frage von Ludwig M. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Ludwig M. bezüglich Gesundheit

Sehr gehrter Herr Otto,
heute lese ich in der Zeitung, dass im Gesundheitsausschuss ein Entwurf eines Gewebegesetzes diskutiert werden soll. Der § 8a dieses Gesetzes ist empörend. Man kann doch kein Gesetz beschließen, nach dem Personen nach Zustimmung Dritter Gewebe entnommen werden kann.
Der Mensch muss über sich selbst verfügen. Wenn er das nicht kann, muss man die Finger von ihm lassen. Das ist absolut unmöglich, dass so ein Gesetz überhaut diskutiert wird. Ich schäme mich für Deutschland. Wir hatten das schon mal, dass Menschen ungefragt benutz wurden. Das geht zu weit.
mfg
Müller-Volck

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller-Volck,

vielen Dank für Ihre sehr interessante Frage. Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, jeder Mensch muß über sich selbst entscheiden können.

Natürlich gibt es im Zusammenhang mit Gewebeentnahmen immer Grenzbereiche, z.B. bei Kindern, für die Erziehungsberechtigte die Verantwortung tragen. Ich muß allerdings gestehen, daß ich dieses sehr spezielle Politikfeld nur am Rande verfolgen kann, da ich hauptsächlich für Kultur- und Medienpolitik zuständig bin.

Mein Kollege Michael Kauch teilte mir auf meine Anfrage hin mit, daß die FDP-Fraktion in diesem Punkt den Willensbildungsprozeß noch nicht abgeschlossen hat. Das Gesetzesvorhaben ist ebenfalls noch im Gange. Ihre Bedenken werden der Fraktion allerdings vorgetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto