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Hans-Joachim Otto
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Frage von Floris S. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Floris S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Otto,

ich wende mich an Sie, da ich für Sie als mein Vertreter in der letzten Wahl gewählt habe!

Ich bin im Außendienst tätig und von dem Thema Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe direkt betroffen. Allerdings auf einem indirekten Wege:

Die Senkung der Mehrwertsteuer von Übernachtungskosten von 19% auf 7% stellen für mich weder ein Vorteil noch ein Nachteil dar. Ich habe meistens nicht die Wahl ein Hotel zu wählen, welches die Zimmerpreise entsprechend gesenkt hat. Auch interessiert es meinen Arbeitgeber nicht, ob 19% oder 7% fällig werden, da diese mit der eigenen MwSt. verrechnet werden.

Was mich allerdings direkt betrifft, ist die neue Regelung bzgl. Frühstückskosten. Da das Frühstück weiterhin mit 19% besteuert wird, ist das Hotel verpflichtet das Frühstück genau auf der Rechung auszuweisen. Somit habe ich nicht mehr die Möglichkeit diese Kosten mit Pauschal €4,80 in meiner Reisekostenabrechnung geltend zu machen (€4,80 die ich selber tragen muss, obwohl ich im Auftrag des Unternehmens unterwegs bin und ich nicht die Wahl habe woanders als im Hotel zu Frühstücken). Vielmehr trage ich die Frühstückskosten von zwischen €10 und €22 nun im vollen Umfang selber. Dies stellt in meiner Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter eine deutlich erhöhte Belastung dar!

Dazu kommt nun ein deutlich höherer administrativer Aufwand, der mit den Grundsätzen der FDP ja eigentlich auch nicht zu vereinbaren ist!

Und diese ganze Zusatzbelastung, obwohl hier von der Bürger-Entlastung gesprochen wird???

Natürlich stellt sich die Frage, ob Sie einfach nur die Hoteliers entlasten wollten?

Wie stehen Sie zu diesem Thema und was planen Sie / die FDP um dieses Problem für alles Geschäftsreisende / Außendienstmitarbeiter zu beheben?

MfG,
Floris Somers

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Somers

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, in der Sie auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Übernachtungsgewerbe eingehen. Gerne möchte ich hierzu Stellung beziehen.

Der Tourismussektor ist eine der wichtigsten, mittelständisch-geprägten Dienstleistungs- und Wachstumsbranchen in Deutschland. Die Rahmenbedingungen in diesem Sektor müssen verbessert werden, damit es in diesem Bereich zu mehr Wachstum kommt.

Für das heimische Übernachtungsgewerbe haben die Wettbewerbsverzerrungen durch die letzte Mehrwertsteuererhöhung der großen Koalition, die sie zum größten Teil selbst getragen und nicht an ihre Kunden weiter gegeben haben, in Verbindung mit der unterschiedlichen Anwendung der verringerten Mehrwertsteuersätze in Europa weiter zugenommen. Heute erheben bereits 22 der 26 anderen EU-Staaten den ermäßigten Steuersatz. Zu diesen Staaten gehören, mit Ausnahme von Dänemark, sämtliche Nachbarstaaten Deutschlands. Dieser Wettbewerbsnachteil war der Grund dafür, dass auch Union, SPD, Grüne und die Linke in der Vergangenheit eine Mehrwertsteuerreduzierung für Beherbergungsleistungen gefordert haben.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz dient der Herstellung von fairem Wettbewerb. Gerade in Grenzgebieten ist es von enormer Bedeutung, ähnliche oder bessere Kostenstrukturen zu schaffen und darauf zu achten, dass Wettbewerbsnachteile nicht durch die reine Steuerhöhe entstehen. Denn sonst sehen sich Unternehmen nicht nur gezwungen, Einsparungen in anderen Bereichen, wie z. B. bei den Lohnkosten vorzunehmen, sondern eine solche Situation kann auch dazu führen, dass ein Stellenabbau wegen mangelhafter Auslastung oder im schlimmsten Fall wegen Insolvenz vorgenommen werden muss.

Durch die Entlastung der Hotelleriebranche werden auch Spielräume für Investitionen, Preissenkungen und die Qualifikation von Mitarbeitern geschaffen. Zahlreiche Hotels haben schon eine Erhöhung ihrer Investitionen in die bauliche Substanz und Gestaltung ihrer Häuser angekündigt. Das nutzt der gesamten Wirtschaft.

Allerdings - und da gebe ich Ihnen recht - hat die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Übernachtungsleistungen den von Ihnen beschriebenen paradoxen Effekt gerade für Geschäftsreisende. Dennoch lehne ich die Rücknahme oder Aussetzung des Gesetzes ab. Ich werde aber das Thema bei meinen Kollegen in der Koalition zur Sprache bringen. Selbstverständlich ist allerdings auch das Hotelgewerbe gefordert, an Lösungen mitzuarbeiten.

Mit besten Grüßen

Hans-Joachim Otto