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Hans-Joachim Fuchtel
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Frage von Mathias M. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Mathias M. bezüglich Soziale Sicherung

In meinen Augen ist eine Erhöhung der Grundsicherung dringend erforderlich, denn an mir gesehen bleiben von den 345 Euro nach Abzug aller Kosten gerade mal 7,85 Euro zum leben und davon soll ich Arzt, mobilsein, Stellensuche usw. bezahlen. Was soll ich essen? Und wie üppig leben Sie und Ihresgleichen?

Gruß M.Meier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meier,

vielen Dank für Ihre nachdenklich stimmende Zuschrift vom 12.06.2007. Da mir sehr viele HartzIV-Betroffene schreiben und ich stets persönlich antworte - nicht nur bei abgeordnetenwatch - kommt es erst jetzt zu einer Antwort.

Im Zuge der Rentenanpassung am 1.7. eines jeden Jahres wird auch der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II (soziale Grundsicherung, früher "Sozialhilfe" genannt) einer Anpassung unterzogen.

Derzeit beträgt der Regelsatz 351 Euro für einen Alleinstehenden. Daneben übernimmt die Sozialbehörde noch die Kosten für eine warme Wohnung. Die Gesamtausstattung für einen Bedürftigen hat somit einen Wert von circa 700 Euro.

Die nächste Überprüfung der Regelsatzverordnung im Sozialgesetzbuch steht also zum 1. Juli 2009 an. Dann wird auch die Rente um circa 2,5 Prozent erhöht werden.

Ich glaube Ihnen sofort, dass Sie mit Ihren finanziellen Möglichkeiten sehr schlecht zu Recht kommen.

Allgemein weise ich auf Folgendes hin:

1. Die steuerfinanzierte Grundsicherung wird von der arbeitenden Bevölkerung geschultert. Wenn man also den Regelsatz hoch setzt, wird der Arbeitnehmer einen geringeren Nettolohn erhalten, da die steuerlichen Abzüge zu Gunsten von Transferempfängern höher ausfallen. Diese zu starke Umverteilung halte ich für ungerecht, da auch Arbeitnehmerfamilien (arbeitender Vater, Hausfrau, 2-3 Kinder) sehr knapp bei Kasse sind.
2. Ziel muss es sein, dass der Hilfeempfänger möglichst schnell wieder seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen kann. Niemand soll sich an die Transferleistung eingewöhnen. Dabei muss aber bei einer schlecht bezahlten Arbeit unter dem Strich mehr Netto übrig bleiben als bei dem, der die Sozialleistung bezieht. Wenn Ihre Transferleistung insgesamt circa 700 Euro wert ist, muss ein schlecht bezahlter Arbeitnehmer schon 950 Euro brutto verdienen, damit er netto knapp über Ihre Verhältnisse kommt. Das ist keine Selbstverständlichkeit! Ich hoffe, dass Ihnen die Abwägung zwischen den Interessen von Arbeitnehmern in unteren Lohngruppen und Hilfeempfängern klar geworden ist. Als Gesetzgeber müssen wir zwar die menschenwürdige Existenz jedes Bürgers gewährleisten, aber derjenige, der zur Arbeit geht, muss immer noch mehr in der Tasche haben, als jemand der von Sozialleistungen lebt.

Diese Spannungen muss die Gesellschaft leider aushalten solange keine Vollbeschäftigung herrscht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel