Portrait von Hans-Joachim Fuchtel
Hans-Joachim Fuchtel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Joachim Fuchtel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Simon E. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Simon E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

ich würde gerne Ihre Meinung zum geplanten Verbot des Paintball Sports in Deutschland erfragen.

Die große Koalition ist der Meinung, dass eine Sportart die "das Töten simuliert" kein Existenzrecht in Deutschland hat.

Legt man den Grundsatz der Gleichheit an, ich hoffe dieser gilt auch vor dem Gesetzgeber und nicht nur vor dem Gesetz, müssten auch andere zum Teil olympische Sportarten verboten werden.

Das beste Beispiel ist Fechten. Man simuliert das Töten mit einer Waffe. Der einzige Unterschied zwischen Fechten und Paintball in diesem Zusammenhang ist doch die historische Herkunft der Waffe.

Bitte helfen Sie mir zu verstehen, weshalb ausgerechnet dieser Sport nun verboten werden soll, während vergleichbare Sportarten weiterhin ausgeübt werden dürfen.
Schützenvereine dürfen minderjährige Mitglieder anwerben und an der Waffe trainieren. Paintball-Vereine sind bereits strikt ab 18 und sollen nun komplett aus Deutschland verbannt werden?

Es steht jedem zu Paintball als Sport abzulehen, es nicht zu mögen. Ich kann auch diverse Hobbies anderer nicht verstehen oder lehne diese ab, es würde mir jedoch nicht in den Sinn kommen deswegen ein Verbot anzustrengen. Ein politisches Verbot zeigt meiner Meinung nach schon willkürliche und (verzeihen Sie mir die Wortwahl) faschistische Züge. Die große Koalition als politsche Macht legt nun nicht fest welche Bücher verbrannt werden sondern welche Sportarten als "entartet" gelten.

Ich möchte Sie auf diesem Wege noch bitten, sich vor der Abstimmung über dieses Gesetz zumindest mit Paintball als Sport zu befassen, einmal ein Paintballfeld zu besuchen und vielleicht sogar eine Runde zu spielen, um eine Grundlage für Ihr Urteil zu haben. Darüber hinaus bitte ich Sie darüber nachzudenken ob wir eine offene Tolerante Gesellschaft wollen oder einen durch Verbote und Überwachung geprägten Staat in dem alles verboten wird was noch über keine ausreichend große Lobby verfügt.

Mit freundlichen Grüßen
S. Elsäßer

Portrait von Hans-Joachim Fuchtel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Elsäßer,

gerne komme ich heute auf Ihre Anfrage vom 8. Mai 2009 zurück.

Die von einer kurzfristig eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Änderungen sind intensiv in den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag abgestimmt worden. Sie bilden einen tragfähigen Interessenausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse des Staates und der Allgemeinheit einerseits und den berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer andererseits.

Die Änderungen sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Gesetzgeber verabschiedet werden.

Die Ergebnisse in Stichpunkten sind:
- Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können.
- Wegfall des bisher gesetzlich unterstellten waffenrechtlichen Bedürfnisses für Sportschützen.
- Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein von 14 Jahren (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) auf 18 Jahre.
- Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer wird verfassungskonform ausgeweitet.
- BMI erhält eine Verordnungsermächtigung für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u. a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.
- Einführung eines elektronischen nationalen Waffenregisters.
- Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden.
- Behörde erhält die Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten.
- Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen.
- Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde.

Ein Verbot der sogenannten "realen Killerspiele" ist in dem nun abgestimmten Gesetzgebungspaket nicht enthalten.

Durch die bestürzenden Ereignisse von Winnenden im März 2009 hat sich eben auch die Frage nach "Spielen" wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha ergeben, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren.

Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in dieser Woche für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele ausgesprochen.

Damit ist meines Erachtens eine Basis geschaffen, eine umfassende und sachliche Aufarbeitung durchzuführen und eine dann ggf. notwenige politische Entscheidung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB