(...) Für Einzelbeschwerde bei Fehlverhalten amtlicher Stellen kommt vielleicht eine Petition an den Petitionsausschuß in Betracht. In schweren Fällen mit begründetem Verdacht eines Fehlverhaltens auf Regierungsebene könnte ein Parlamentarischer Unterdsuchungsausschuß eingesetzt werden, dafür wäre aber notwendig, daß sich mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages auf einen Antrag einigen und diesen in den Bundestag einbringen. Eine Möglichkeit für die Bevölkerung, einen solchen Ausschuß einzusetzen gibt es nicht. (...)
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