
(...) Nur ist die Möglichkeit solcher schlechten Ergebnisse für mich kein ausreichender Grund, mich grundsätzlich gegen Volksentscheide zu wenden. Wenn wir Demokratie, also die Herrschaft des Volkes, wollen, müssen wir auch Mehrheitsentscheidungen in Kauf nehmen, die uns nicht gefallen oder ganz einfach falsch sind. Das Grundgesetz sieht daher zurecht für die Ausübung von Staatsgewalt durch das Volk neben Wahlen auch Abstimmungen vor. (...)