(...) Es handelt sich um staatliche Gerichte entsprechend dem Artikel 92 des Grundgesetzes, wonach die rechtsprechende Gewalt durch das Bundesverfassungsgericht, durch die Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt wird. Sie wurden durch das Grundgesetz und die entsprechenden Gerichtsordnungen (Gerichtsverfassungsgesetz, Strafprozeßordnung, Verwaltungsgerichtsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz usw.) geschaffen. (...)
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