(...) Außerdem ist keineswegs sicher, daß das Verfassungsgericht eine solche Verfassungsänderung akzeptieren würde. Es gibt die Rechtsauffassung, daß immer nur die deutschen Staatsbürger in Deutschland die Volksvertretung auf Bundesebene wählen dürfen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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