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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Felix E. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Felix E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich betrachte zur Zeit mit größer Besorgnis die Geschehnisse in Honduras.

[Für eventuell noch uninformierte Leser dieser Anfrage:
Der Präsident Zelaya wurde dort von poltischen Gegnern, Militär und Wirtschaftsvertetern des Amtes enthoben und ´deportiert´; seit Ende Juni nun sind dort Menschenrechte stark eingeschränkt, Radio- und Fernsehsender geschlossen worden, Demonstranten attakiert, gefoltert und in ein Einzelfällen getötet worden, die brasilianische Botschaft, in der Zelaya sich derzeit aufhält, mit Giftgas angegriffen worden.... Viele NGOs, Regierungen und internationale Vereinigungen haben dies kritisiert, verurteilt und z.T. saktioniert.
Nun hat sich herausgestellt, dass die FDP-nahe "Friedrich-Naumann-Stiftung für Freiheit" diese Geschehnisse nicht nur - wie auch mehrere FDP-MdBs - befürwortet und begrüßt hat (z.T. mit bewiesenermaßen gelogenen Begründungen), sondern auch durch finanzielle Unterstützung ( http://www.amerika21.de/nachrichten/inhalt/2009/sep/naumann-8273734-gegen-demokratie ) mit ermöglicht hat.]

Heike Hänsel (Die Linke) hat dies im Bundestag offenbar zur Sprache gebracht und deutlich kritisiert. Was mir jedoch noch schleierhaft ist, ist die rechtliche Seite einer solchen Finanzierung; daher an Sie, dessen Meinung ich bisher immer sehr schätzte, und der sie als Jurist sicherlich die Grundvoraussetzung zur Bewertung einer solchen Situation mitbringen, die Frage(n):

-Wie lässt sich die Unterstützung und Finanzierung von menschenrechtswidrigen Verbrechen - direkt bzw. indirekt - juristisch einordnen? Gibt es einen rechtlichen Straftatbestand, der so ein Verhalten vorsieht?

-Sind Ihnen weiterreichende Ansätze zur Untersuchung der MItwirkung der FNF bekannt? Wie stehen die Aussichten, dass dies Folgen haben könnte?

-Wie finanziert sich eine Stiftung wie die FNF? Wäre Beispielsweise eine Erstattung/Rückzahlung der angegebenen 378.ooo Euro einklagbar?

Ich würde mich sehr über Antwort freuen,
mfG,
Felix Ehlert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ehlert.

Die parteinahen Stiftungen wie die Friedrich Naumann Stiftung werden ganz überwiegend aus Steuermitteln finanziert.
Mir ist bekannt, welche völkerrechtswidrige Politik diese Stiftung in Honduras unterstützt. Ich fürchte Schlimmes für die deutsche Politik gegenüber Honduras, wenn jetzt die FDP das Auswärtige Amt in der Regierung übernimmt.
Ich weiß nicht, aus welchen Töpfen die FNS die Unterstützung finanziert hat. Grundsätzlich ist es möglich, staatliche Gelder, wenn sie zweckentfremdend verwendet wurden, zurückzufordern. Ob dies hier der Fall ist, weiß ich nicht. Ich gehe nicht davon aus.
Weiterreichende Untersuchungen sind nach meiner Kenntnis auch bisher nicht erfolgt. Diese wären möglich, sind aber unwahrscheinlich.

Beihilfe zur Begehung schwerer Verbrechen im Ausland durch Deutsche können grunsätzlich auch bei uns strafbar sein. Die Unterstützung von ausländischen terroristischen Vereinigungen ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bei und strafbar. Ich weiß nicht, ob ein deutscher Staatsanwalt das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Fall Honduras geprüft hat.
Wenn die neue Bundesregierung in Deutschland im Amt ist, kann ich mit parlamentarischen Fragen der Sache weiter nachgehen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele