(...) Die Aussage gilt natürlich noch! Die Möglichkeit mit Volksbegehren undVolksbegehrensentscheiden Gesetze in NRW zu erlassen findet sich von je her in der Landesverfassung. Wie im Wahlprogramm beschrieben, wollen wir die formalen Hindernisse bei Volksbegehren senken. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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